Recht / Steuern

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Scheinselbständigkeit
Dieses Merkblatt gibt erste Hinweise für die Beurteilung, ob im konkreten Einzelfall eine so genannte Scheinselbstständigkeit vorliegt und welche Kriterien hierfür relevant sind. Bei Unsicherheiten, ob eine solche Scheinselbstständigkeit vorliegt oder nicht empfehlen wir, sich mit uns persönlich in Verbindung zu setzen, um den Einzelfall konkret betrachten zu können. Eine weitere Möglichkeit für eine rechtssichere Beurteilung ist das so genannte Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, welches im Merkblatt auch näher beschrieben wird.

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