Aus- und Weiterbildung

INDUSTRIE- U. HANDELSKAMMER
HEILBRONN-FRANKENTel: 07131 9677-0
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GESCHÄFTSSTELLEN:
BAD MERGENTHEIMSCHWÄBISCH HALL


Fremdsprachenkorrespondent/-in

Die Fortbildung zum/zur Geprüften Fremdsprachenkorrespondent/-in vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen:
- Übersetzen, Aufbereiten und Wiedergeben geschriebener und gesprochener wirtschaftsbezogener Texte aus der und in die Fremdsprache
- Selbstständiges Formulieren und Gestalten fremdsprachiger üblicher Geschäftsbriefe und anderer unternehmensbezogener Schriftstücke
- Mündliche Kommunikation in der Fremdsprache
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
- Übersetzung
- Korrespondenz
- Mündliche Kommunikation
Diesen Handlungsbereichen liegen folgende Kommunikationssituationen zugrunde:
- Allgemeine Unternehmenskommunikation
- Anfragen zu Produkten und Dienstleistungen sowie zu Unternehmen ausarbeiten und beantworten
- Angebote einschließlich Lieferungs- und Zahlungsbedingungen bearbeiten
- Aufträge einschließlich Transport und Versicherung bearbeiten
- Zahlung und Inkasso vor- und nachbereiten
- Störungen geschäftlicher Transaktionen klären
- Absatzmärkte erschließen und pflegen
An der Fortbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder dienstleistenden Ausbildungsberuf sowie fremdsprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten oder
- wer nachweist, dass er hinreichende fremdsprachliche, kaufmännische und schreibtechnische Fertigkeiten erworben hat. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch eine Teilnahmebestätigung über entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Prüfung.
- Die nachzuweisenden Kenntnisse und Fertigkeiten müssen den Anforderungen der beschriebenen Kommunikationssituation genügen.
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Prüfungsanmeldung finden Sie unten aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass beide Dokumente nur bearbeitet werden können, wenn sie vollständig und im Original unterschrieben der IHK Heilbronn-Franken vorliegen.
Bitte senden Sie deshalb die Unterlagen nicht per Mail.

Tel.: 07131 9677-477
Fax: 07131 9677-459
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