INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HEILBRONN-FRANKEN
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn
Tel.: 07131 9677-0
Fax: 07131 9677-199
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Fr: 8.00 - 15.00 Uhr

IHK-GESCHÄFTSSTELLEN
BAD MERGENTHEIM
Johann-Hammer-Str. 24
97980 Bad Mergentheim
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Mo bis Do: 9.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 16.00 Uhr
Fr: 9.00 - 12.00 Uhr
SCHWÄBISCH HALL
Stauffenbergstraße 35 - 37
74523 Schwäbisch Hall -
Hessental
Tel.: 0791 95052-0
Fax: 0791 95052-185
franz.henschel@heilbronn.ihk.de
Mo bis Do: 9.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 16.00 Uhr
Fr: 9.00 - 12.00 Uhr


Wirtschaftssatzung
Wirtschaftssatzung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn- Franken.

Alle Gewerbetreibenden werden zu Beiträgen veranlagt, wenn sie im Bezirk der IHK Heilbronn-Franken eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten und eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit ausführen.
Die Beiträge setzen sich zusammen aus Grundbeiträgen und Umlagen. Die Bemessungsgrundlage für die Umlage ist der Gewerbeertrag bzw. der Gewinn aus Gewerbebetrieb des laufenden Geschäftsjahres. Die Höhe der Grundbeiträge und des Umlagesatzes wird in der jährlichen Wirtschaftssatzung festgelegt.
Die Wirtschaftsatzung gibt zudem Auskunft darüber, welche Unternehmen beitragspflichtig sind und welche sich vom IHK-Beitrag befreien lassen können. Teil der Wirtschaftssatzung ist der Wirtschaftsplan. Bei wesentlichen Veränderungen der Planansätze des Wirtschaftsplans ist ein Nachtrag-Wirtschaftsplan zu erstellen und eine Nachtrag-Wirtschaftssatzung.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBI. I S. 920) folgende Wirtschaftssatzungen beschlossen.

Tel.: 07131 9677-150
Fax: 07131 9677-131
thomas.krueger@heilbronn.ihk.de





































