Doch keine Rundfunkgebühren für beruflich genutzte PCs Selbständiger in der Wohnung

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Hier finden Sie das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.08.2011 zur Rundfunkgebühr für beruflich genutzte PC in privaten Wohnräumen.

Lange wurde darum gestritten, aber am 17.08.2011 hat das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Selbständigen entschieden:

Bisher vertraten die Rundfunkanstalten und die GEZ mit Billigung vieler Verwaltungsgerichte die Auffassung, dass die sog. Zweitgerätebefreiung für neuartige Rundfunkempfangsgeräte nur im privaten Bereich, aber nicht für beruflich genutzte PCs Selbständiger gelte. Dieser Rechtsauffassung ist das BVerwG in drei aktuellen Entscheidungen entgegengetreten, deren Urteilsgründe in den kommenden Wochen veröffentlicht werden. Aber die Pressemitteilung des Gerichts lässt keinen Zweifel, dass für diese Geräte künftig keine Rundfunkgebühren mehr entrichtet werden müssen, sofern bereits für privat genutzte Radio- und/oder Fernsehgeräte Rundfunkgebühren entrichtet werden. Auch nach der ab 2013 geltenden Neuregelung wird für die berufliche Nutzung von Rundfunkempfangsgeräten in einer privaten Wohnung kein zusätzlicher Rundfunkbeitrag fällig, da der potenzielle Nutzen mit dem ohnehin anfallenden Beitrag für die Wohnung abgegolten sein wird.

Die Pressemitteilung des BVerwG, sowie unser aktualisiertes Merkblatt zu Rundfunkgebühren finden Sie im nachfolgenden Link.

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