Unternehmen / Märkte

INDUSTRIE- U. HANDELSKAMMER
HEILBRONN-FRANKENTel: 07131 9677-0
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GESCHÄFTSSTELLEN:
BAD MERGENTHEIMSCHWÄBISCH HALL


Unterrichtung im Gaststättengewerbe

Um eine Gaststätte zu betreiben, ist eine Gaststättenerlaubnis des zuständigen Ordnungsamts notwendig.
Die Gaststättenerlaubnis wird jedoch nur einer Person erteilt, die unter anderen nachweist, dass sie oder ihr Stellvertreter über die Grundzüge der für ihren Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist. Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor Gefahren für die Gesundheit. Die IHK Heilbronn-Franken bietet diese Unterrichtungen an.
Das Anmeldeformular und die Termine finden Sie hier.

Tel.: 07131 9677-203
Fax: 07131 9677-309
sabrina.uebelhoer@heilbronn.ihk.de

Tel.: 07131 9677-202
Fax: 07131 9677-309
britta.wittmann@heilbronn.ihk.de

Tel.: 07131 9677-172
Fax: 07131 9677-309
christoph.oberlaender@heilbronn.ihk.de





















