Unterrichtung im Gaststättengewerbe

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Um eine Gaststätte zu betreiben, ist eine Gaststättenerlaubnis des zuständigen Ordnungsamts notwendig.

Die Gaststättenerlaubnis wird jedoch nur einer Person erteilt, die unter anderen nachweist, dass sie oder ihr Stellvertreter über die Grundzüge der für ihren Betrieb notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist. Zweck der Unterrichtung ist der Schutz der Gäste vor Gefahren für die Gesundheit. Die IHK Heilbronn-Franken bietet diese Unterrichtungen an.

Das Anmeldeformular und die Termine finden Sie hier.

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Sabrina Übelhör
Sabrina Übelhör
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Tel.: 07131 9677-203
Fax: 07131 9677-309
sabrina.uebelhoer@heilbronn.ihk.de
Wittmann, Britta - 2013
Britta Wittmann
Versicherungsvermittlerregister, Sachkundeprüfung

Tel.: 07131 9677-202
Fax: 07131 9677-309
britta.wittmann@heilbronn.ihk.de
Christoph Oberländer
Christoph Oberländer
Referent Dienstleistungswirtschaft

Tel.: 07131 9677-172
Fax: 07131 9677-309
christoph.oberlaender@heilbronn.ihk.de
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