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Gegenseitige Anerkennung von AEO und C-TPAT: technische Umsetzung
Am 4.5.2012 unterzeichneten die EU und die USA ein Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Sicherheitsinitiativen. Für die technische Umsetzung ist ein Abgleich der EORI-Nr. (EU) und der MID (USA) erforderlich. Die gegenseitige Anwendung der Sicherheitsprogramme ist seit dem 31.1.2013 wirksam.

Am 4. Mai 2012 wurden die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsinitiativen AEO-S bzw. AEO-F und C-TPAT von der EU und den USA beschlossen. Das Abkommen wurde in Form eines Beschlusses des Gemischten Ausschusses EU-USA für die Zusammenarbeit im Zollbereich im Amtsblatt (EU) Nr. L 144/2012 veröffentlicht.
Auf Grundlage dieses Abkommens werden die Teilnehmer an den jeweiligen Zertifizierungs-Programmen hinsichtlich ihrer günstigeren Risikoeinstufung für die Durchführung von Zollkontrollen gleichgestellt, um den Handel zwischen der EU und den USA zu erleichtern und die Zollabfertigung zu beschleunigen. Die Europäische Kommission hat nun bekannt gegeben, dass die gegenseitige Anwendung der Programme seit dem 31. Januar 2013 wirksam ist. Typische Fragestellungen und Antworten hat die zuständige Generaldirektion in einem FAQ zusammengefasst.
Das österreichische Bundesfinanzministerium hat dankenswerterweise Hinweise zur technischen Umsetzung dieses Abkommens veröffentlicht. Unter anderem ist ein Abgleich der EORI-Nummer (EU) mit der MID (USA) erforderlich. Die Zuteilung einer MID (Manufacturer Identification Number) erfolgt durch einen lizenzierten Zollbroker in den USA. EU-Unternehmen ohne MID können von dem Abkommen nicht profitieren. Einzelheiten zur Umsetzung entnehmen Sie bitte ebenfalls der Linkliste in der Anlage.
Weitere dazu passende Themen / Links
- > Allgemeine Informationen der deutschen Zollverwaltung zum Abkommen
- > BMF Österreich: Umsetzung AEO und C-TPAT
- > Informationen zur amerikanischen Sicherheitsinitiative
- > Informationen zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)

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