Kroatien: EU-Beitritt zum 1. Juli 2013

[INT005028]

Kroatien tritt zum 1. Juli 2013 der Europäischen Union bei. Ab diesem Datum gilt der freie Warenverkehr, sofern die Produkte den Mindeststandards des Binnenmarktes entsprechen. Zollverfahren entfallen ab dem 1. Juli 2013.

EU-Flagge

Bis 30. Juni 2013

Ab 1. Juli 2013

 

Ausfuhrdokumentation

  1. Ausfuhrerklärung ATLAS
  2. EUR.1/Ursprungserklärung für präferenzberechtigte Waren
  3. Handelsrechnung
  4. in Einzelfällen Ausfuhrgenehmigungen

Binnenhandel

  1. entfällt
  2. bei präferenzberechtigter Ware: Lieferantenerklärungen nach Verordnung (EG) 1207/2001
  3. Rechnung mit Umsatzsteueridentifikationsnummern
  4. in sehr seltenen Fällen: Verbringungsgenehmigung

Aufnahme der kroatischen Umsätze in:

  1. Intrastatmeldung
  2. Zusammenfassende Meldung

Alle Zollverfahren sollten bis zum 30. Juni 2013 abgeschlossen werden. Falls Veredelungsverkehre, Versandverfahren oder andere bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen sind, müssen diese nach den vor dem Beitritt geltenden Regelungen beendet werden.

Der zollrechtliche Status dieser Waren (also der Waren, die sich zum Beitrittszeitpunkt nicht im zollrechtlich freien Verkehr in der EU oder in Kroatien befinden) kann nachgewiesen werden durch eine vor dem Beitritt ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Ursprungserklärungen. Diese müssen den Ursprung Kroatiens tragen.

Bei Waren ohne präferenziellen Ursprung Kroatiens oder der EG/EU lässt sich der Status durch T2L-Vermerke u.ä. nachweisen.

Bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und im Dienstleistungsverkehr gelten in sensiblen Bereichen/Branchen noch Beschränkungen.

Die EU-Kommission informiert umfassend zu den Konsequenzen des EU-Beitritts Kroatiens für den internationalen Warenverkehr. Den Zugang zum englischsprachigen Informationsblatt finden Sie nach diesem Text.

Weitere dazu passende Dokumente / Downloads
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Johannes Laun
Referent Außenwirtschaft

Tel.: 07131 9677-121
Fax: 07131 9677-129
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