Lohn und Gehalt - die Höhe der Vergütung im Beschäftigungsverhältnis

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Stand: November 2011

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Bewerber die Höhe der Vergütung frei aushandeln. Das Ergebnis richtet sich danach, wie sehr Unternehmen und Bewerber am Abschluss eines Arbeitsvertrages interessiert sind und wie das Lohngefüge im Unternehmen aussieht. Anders verhält es sich im Geltungsbereich eines Tarifvertrages. Tarifverträge gelten für ein bestimmtes Arbeitsverhältnis, wenn

  • die Geltung eines bestimmten Tarifvertrages vertraglich vereinbart wurde, der Tarifver­trag also durch individuelle Vereinbarung oder durch Betriebsvereinbarung in den jeweiligen Arbeitsvertrag einbezogen wurde,
  • Arbeitgeber als Mitglied des Arbeitgeberverbandes und Arbeitnehmer als Gewerk­schaftsmitglied tarifgebunden sind

ODER

  • ein Tarifvertrag durch den zuständigen Bundesminister für allgemein verbindlich er­klärt worden ist. Die Übersicht der allgemein verbindlichen Ta­rifverträge finden Sie unter http://www.bmas.de (unter "unsere Themen", "Arbeitsrecht“, am rechten Bildrand nach unten scrollen bis "Verzeichnis"). Sie wird regelmäßig aktualisiert.

Bei der einzelvertraglichen Einbeziehung kann sowohl ein ganzer Tarifvertrag einbe­zogen werden als auch die Geltung nur einzelner Regelungen vereinbart werden. Ein­zelheiten zum Abschluss von Arbeitsverträgen, sowohl für unbefristete als auch für be­fristete oder geringfügige Beschäftigungen, finden Sie in Form von Merkblättern auf un­serer Homepage (http://www.heilbronn.ihk.de) unter „Recht & Steuern“, „Arbeits- und Sozialrecht“ (Einstel­lung von Arbeitnehmern, Gesetz über Teilzeitarbeit und be­fristete Arbeitsver­träge und geringfügige Beschäftigungen).

Hinweis : In der bei uns kostenlos erhältlichen Arbeitsrechtsbroschüre „Von der An­bahnung des Arbeitsverhältnisses bis zum Zeugnis“ (101 Seiten) finden Sie viele hilf­reiche Informationen.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet neben vielen weiteren Informationen auch umfassendes Material zum Thema Arbeitsrecht auf seiner Home­page an: http://www.bmas.bund.de/ . Die Broschüre "Arbeitsrecht" kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Hier finden Sie auf den Seiten 29 ff. Informationen bezüglich der Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers.

Ausführliche Informationen zu Tariflöhnen und Tarifverträgen finden Sie im Internet­auftritt der Hans Böckler-Stiftung (http://www.lohnspiegel.de ). Zum Beispiel hat die IG Metall (http://www.bw.igm.de ) Entgelttarifverträge ins Internet ein­gestellt. 

Amtliche Statistik für Löhne und Gehälter
Sowohl das Statistische Bundesamt als auch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg halten tief gegliederte Statistiken über gezahlte Verdienste in einzelnen Wirtschaftszweigen innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts bereit. Unter dem folgenden Link finden Sie das gemeinsame Datenangebot des Bundesamtes und der Landesämter: http://www.statistikportal.de/

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg und das Statistische Bundesamt ver­öffentlichen vierteljährliche (Brutto-)Verdienste für nahezu die gesamte Wirtschaft . Mitte Juni 2008 präsentierten das Bundesamt und das Landesamt die Fachreihen bzw. den Statistischen Bericht nach der neuen Rechtsgrundlage, dem neuen Verdienst­statistikgesetz, das am 01.01.2007 in Kraft getreten ist. Bitte achten Sie auf die erheb­lichen Änderungen zu früheren Veröffentlichungen; Vergleiche zu früheren Jahren sind nur sehr eingeschränkt möglich. In der Einleitung der jeweiligen Produkte finden Sie die Erläuterung zu den beträchtlichen Änderungen. Unter dem nachstehenden Link können Sie sich die Veröffentlichungen downloaden: Baden-Württemberg ( http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/), Deutschland ( https://www-ec.destatis.de/csp/ , Stichwort: Verdienste).

Verbände
Die Lohn- und Gehaltshöhe kann bereits durch einen Tarifvertrag festgelegt sein. Dieser entsteht durch Verhandlungen zwischen einem Arbeitgeberverband und der verantwort­lichen Gewerkschaft auf Arbeitnehmerseite. Die Tarifpartner stellen, meist gegen Ent­gelt, auch Informationen über Tarifabschlüsse bereit. Unter dem Stichwort: "Verbände" lassen sich bei der Suche im Internet leicht Verweise auf die einschlägigen Seiten finden, auf denen Sie nach dem für Sie zuständigen Verband recherchieren können, um nähere Informationen zu erhalten.

Private Anbieter von Lohn- und Gehaltstabellen
Eine Vielzahl von privaten Institutionen und Unternehmen bietet den Zugriff auf Daten­banken für Löhne und Gehälter im Internet an. Oft sind die Angaben nur gegen Entgelt zu beziehen. Mit den Suchworten "Lohn und Gehalt" oder "Einstiegsgehalt" lassen sich die einschlägigen Seiten leicht auffinden. Für den Inhalt dieser Internetseiten können wir keine Haftung übernehmen. 

Mindestlöhne, Mindeststandards bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern in Deutschland
Seit 1996 regelt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), dass Arbeitgeber in be­stimmten Branchen gesetzliche Mindeststandards bei der Beschäftigung von Arbeit­nehmern in Deutschland einhalten müssen. Dies gilt in diesen Branchen für Arbeitgeber mit Sitz im Inland wie im Ausland. Bei der Beauftragung eines Nachunternehmers haftet der Auftraggeber sogar für die Einhaltung dieser Standards beim Nachunternehmer! Nähere Informationen finden Sie unter: Eine Übersicht über die geltenden Mindestlöhne unter: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/mindestarbeitsbedingungen_node.html

Ihr Ansprechpartner
Blatt, Andreas
Andreas Blatt
Referent Wirtschafts- und Unternehmensrecht

Tel.: 07131 9677-444
Fax: 07131 9677-445
andreas.blatt@heilbronn.ihk.de
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