Die Unternehmen der Verkehrswirtschaft unterliegen einer großen Anzahl von speziellen gesetzlichen Vorschriften. So ist bereits die Existenzgründung von Güterkraftverkehrs- oder Personenbeförderungsunternehmen einer Berufszugangsbeschränkung unterworfen. Ebenso haben die Unternehmen im Tagesbetrieb vielfältige Rechtsvorschriften zu beachten; sei es für das Unternehmen selbst oder für die Fahrzeugführer.
Darüber hinaus ist die verkehrliche Erreichbarkeit einer Region eine der wesentlichen Standortvoraussetzungen für Unternehmen – nicht nur für die Verkehrswirtschaft selbst. Die IHK Heilbronn-Franken setzt sich daher sowohl für die Verbesserung der Einbindung der IHK-Region in die überregionalen Verkehrsnetze als auch die Verbesserung der Verkehrsnetze innerhalb der Region ein. Funktionierende Verkehrswege sind für unsere Region unverzichtbar.