17.01.2024

Informationen nach der DSGVO für Gefahrgutfahrer, Gefahrgutbeauftragte und für die Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr sowie der fachlichen Eignung im Güterkraft- oder Straßenpersonenverkehr

Ihre Daten werden durch die IHK Heilbronn-Franken verarbeitet zur Durchführung der Prüfung der Gefahrgutfahrer, der Gefahrgutbeauftragten oder der Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr sowie zur Anerkennung der fachlichen Eignung im Güterkraft- oder Straßenverkehr oder zur Feststellung der fachlichen Anerkennung aufgrund eines anderen Abschlusses. Die IHK Heilbronn-Franken benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der jeweiligen Prüfung zu bearbeiten oder um den Antrag zur fachlichen Eignung im Güterkraft- oder Straßenpersonenverkehr zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle 

Industrie- und Handelskammer
Heilbronn-Franken
Ferdinand-Braun-Straße 20
74074 Heilbronn
Tel.: 07131 9677-0
Fax: 07131 9677-199
E-Mail: info@heilbronn.ihk.de
Internet: www.heilbronn.ihk.de 

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Dr. Jörn Vossbein
UIMC Dr. Vossbein GmbH & Co. KG
Otto-Hausmann-Ring 113
42115 Wuppertal
Tel.: 0202 9467726-200
E-Mail: datenschutz.ihk-heilbronn@uimc.de

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die IHK benötigt Ihre Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden verarbeitet, um folgende Aufgaben durchzuführen:
  • Durchführung der Prüfung der Gefahrgutfahrer, der Gefahrgutbeauftragten oder der Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr
  • Ausstellung der jeweiligen Prüfungsbescheinigung, Schulungsbescheinigung und Ersatzbescheinigung auf Antrag
  • Anerkennung der fachlichen Eignung im Güterkraft- oder Straßenpersonenverkehr
  • ggf. Umschreibung von Bescheinigungen
  • ggf. Führung eines Verzeichnisses bestandener Teilnehmer
  • ggf. Bewertung von Freistellungsanträgen
  • Zahlungsabwicklung
Gefahrgutfahrer
Die Datenverarbeitung für Gefahrgutfahrer erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c (rechtliche Verpflichtung) der DSGVO in Verbindung mit § 5 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 GGBefG und § 14 Abs. 3 GGVSEB sowie der Satzung betreffend die Ausbildung der Gefahrgutfahrer / Gefahrgutfahrerinnen der IHK Heilbronn-Franken.
Gefahrgutbeauftragte
Die Datenverarbeitung für Gefahrgutbeauftragte erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c (rechtliche Verpflichtung) der DSGVO in Verbindung mit § 5 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 GGBefG und § 7 Abs. 1 bis 3 GbV sowie der Satzung betreffend die Schulung, die Prüfung und die Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte.
Berufskraftfahrer
Die Datenverarbeitung für die Grundqualifikation der Fahrer/Fahrerinnen im Güterkraft- und Personenverkehr erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c (rechtliche Verpflichtung) der DSGVO in Verbindung mit § 2 Abs. 2 und § 27 Abs. 2 BKrFQG sowie der Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr der IHK Heilbronn-Franken.
Anerkennung fachliche Eignung im Güterkraftverkehr
Die Datenverarbeitung für den Antragsteller erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c (rechtliche Verpflichtung) der DSGVO in Verbindung mit § 8 GBZugV.
Anerkennung fachliche Eignung im Straßenpersonenverkehr
Die Datenverarbeitung für den Antragsteller erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c (rechtliche Verpflichtung) der DSGVO in Verbindung mit § 7 PBZugV.
Umschreibung gleichwertiger Abschluss Güterkraftverkehr
Die Datenverarbeitung für den Antragsteller erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c (rechtliche Verpflichtung) der DSGVO in Verbindung mit § 7 GBZugV.
Umschreibung gleichwertiger Abschluss Straßenpersonenverkehr
Die Datenverarbeitung für den Antragsteller erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c (rechtliche Verpflichtung) der DSGVO in Verbindung mit § 6 PBZugV.

Soweit die Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung vorgenommen wird richtet sich die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a (Einwilligung) der DSGVO.

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Die IHK Heilbronn-Franken verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
  • Angaben zur Person
  • Adressdaten
  • Kontaktdaten
  • Angaben zur Prüfung und Vorqualifikation
  • Schulungsveranstalter bzw. Ausbildungsstätte
  • ggf. Vortätigkeit / Lebenslauf

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt:
  • IHK-Beauftragte zur Prüfungsaufsicht
  • ggf. an das DIHK Zentralregister
  • Schulungsveranstalter bzw. Ausbildungsstätte
  • ggf. an andere IHKs zur Prüfungsfreistellung

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Berufskraftfahrer
Für Teilnehmer der Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation werden die Unterlagen zur Prüfung zwei Jahre und das Ergebnis der Prüfung für siebzig Jahre ab Prüfungsteilnahme gespeichert.
Gefahrgutfahrer / Gefahrgutbeauftragte
Für Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte werden die Schulungs- und Prüfungsunterlagen für sechs Jahre gespeichert. Die Prüfungsbögen selbst werden ein Jahr aufbewahrt.
Nachweis der fachlichen Eignung Güterkraft- / Straßenpersonenverkehr
Die Daten und Unterlagen werden für siebzig Jahre ab Antragstellung gespeichert.

Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). 
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an unser Informations- und Servicecenter unter Tel.: 07131 9677-444 oder per Mail unter datenschutz@heilbronn.ihk.de.

Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden

Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Hausanschrift:
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
Postanschrift:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: 0711 615541-0
Fax: 0711 615541-15
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de