01.03.2023

Fachpraktiker/-in Küche (3 Jahre)

Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in Küche ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBiG und orientiert sich an der Ausbildung zum Koch/zur Köchin. Der Fachpraktiker/die Fachpraktikerin Küche ist vorwiegend in Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung sowie im Hotel- und  Gaststättengewerbe tätig. Das Einsatzgebiet ist überwiegend in der Küche, wo (einfache) arbeits- und küchentechnische Verfahren bei der Vor- und Zubereitung sowie dem Anrichten von Gerichten angewendet werden. Dabei werden unter Berücksichtigung der Hygiene, des Gesundheitsschutzes, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes Geräte, Maschinen und Gebrauchsgüter wirtschaftlich eingesetzt.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß der Ausbildungsregelung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken drei Jahre.
Besondere Zugangsvoraussetzungen für Reha-Berufe nach § 66 BBiG: Eine Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in Küche ist Bewerbern vorbehalten, denen dies durch die Reha-Beratung der Agentur für Arbeit attestiert wird. Einzelheiten hierzu erfahren Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Für die Ausbildung von jungen Menschen in Berufen nach §66 BBiG gelten auch für Ausbildungsbetriebe besondere Voraussetzungen. Die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation des Ausbildungspersonals oder die Ausbildung im Rahmen eines rehabilitationsspezifischen Ausbildungskonzeptes und Einbeziehung von geeigneten Bildungs- bzw. Reha-Einrichtungen soll den besonderen Belangen junger Menschen mit Behinderung gerecht werden. 
Weitere Infos zum Beruf, zur Prüfung, zum Rahmenlehrplan, zu Rechtsgrundlagen usw. erhalten Sie unter "Weitere Informationen".