30.06.2023

Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in (3,5 Jahre)

Hintergrund der Neuordnung
Die letzte Neuordnung des anerkannten Ausbildungsberufes „Karosserie- und Fahrzeugbauer/-in“ erfolgte 2014. Die jetzige Modernisierung erfolgte zum einen, aufgrund von Qualifikationsveränderungen durch technologische Entwicklungen, welche die Fachrichtungen „Karosserieinstandhaltungstechnik“ und „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“ betreffen. In der Instandhaltungstechnik werden allerdings auch weiterhin Kompetenzen im Umgang mit der Instandhaltung von Bestandsfahrzeugen, also mit bestehender Fahrzeugtechnik, benötigt. 
Ein weiterer Grund liegt in der Einführung einer weiteren, dritten Fachrichtung, bei der es sich um „Caravan- und Reisemobiltechnik“ handelt. Die Herangehensweise an die Herstellung von Fahrzeugen unterscheidet sich hier wesentlich von der „Karosserie- und Fahrzeugbautechnik“. 
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen mit der Zusatzqualifikation als Caravan- und Reisemobiltechniker/in sorgen dafür, dass man sich in den schönsten Tagen des Jahres wie zuhause fühlen kann: Die neue Fachrichtung im Ausbildungsberuf Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in trägt dem Umstand Rechnung, dass immer mehr Menschen mit Wohnwagen oder Wohnmobil in den Urlaub fahren. Im Rahmen der Ausbildung werden zunächst die handwerklichen und Kfz-technischen Grundlagen vermittelt, ehe dann das Spezialwissen für Freizeitfahrzeuge auf dem Lehrplan steht. Dazu zählen u.a. die Herstellung von Teilen aus Holz, Leichtbaumaterialien oder glasfaserverstärkten Kunststoffen, die im Außen- und Innenbereich der Fahrzeuge zum Einsatz kommen. Aber auch technisch komplexe Themen wie der Umgang mit Elektroinstallationen, Sanitärtechnik und Flüssiggas gehören zum Aufgabenbereich der Caravan- und Reisemobiltechniker/innen. Darüber hinaus sind die Vertreter dieses Berufs gefragt, wenn es um Reparaturen und die Unfallinstandsetzung geht.
Aufgrund der Komplexität der Ausbildungsinhalte wird die Ausbildungsdauer weiterhin dreieinhalb Jahre betragen. Inhaltlich wurde im Verfahren geprüft, wie weit Inhalte von Sachkundenachweisen zum Gegenstand der beruflichen Erstausbildung gemacht werden können. Das Modell der Gestreckten Abschluss- und Gesellenprüfung wurde beibehalten.
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerinnen arbeiten in Karosserie- und Fahrzeugbaubetrieben sowie bei Fahrzeugherstellern in der Karosseriereparatur, Instandhaltung, Aus-, Um- und Nachrüstung von Fahrzeugen und Karosserien, Oberflächenbearbeitung, Schadensbeurteilung und Kalkulation von Fahrzeugschäden. 
Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/innen arbeiten in der Karosseriereparatur, Instandhaltung, Aus-, Um- und Nachrüstung von Fahrzeugen und Karosserien, Oberflächenbearbeitung, der Fertigung von Fahrzeugen, im Prototypenbau, in der Instandhaltung, Schadensbeurteilung und Kalkulation von Fahrzeugschäden. Sie sind bei Caravan- und Reisemobilherstellern, Servicewerkstätten sowie Karosserie- und Fahrzeugbaubetrieben und Fahrzeugherstellern. 
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