02.05.2023

Umschulungsvertrag

Die berufliche Umschulung ist ein eigener Weg zum Berufsabschluss und unterscheidet sich von der Berufsausbildung dadurch, dass sie zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen soll. Dies richtet sich an Erwachsene und unterscheidet sich deshalb in der Regel inhaltlich und methodisch von der Erstausbildung Jugendlicher.
Viel stärker als beim Ausbildungsverhältnis gelten beim Umschulungsverhältnis die allgemeinen Vorschriften des Arbeits- und Vertragsrechtes, weshalb erheblich weniger Regelungen des Berufsbildungsgesetzes für die Umschulung relevant sind. 
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