22.02.2022

Aufstiegsfortbildungsförderung

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der höheren Berufsbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung sowie zinsgünstige Darlehen und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt.

1. Wer wird gefördert?

Mit dem Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) können Sie unterstützt werden, wenn Sie sich per Aufstiegsfortbildung auf einen Fortbildungsabschluss wie zum Beispiel zum Meister/-in, Techniker/-in oder Betriebswirt/-in vorbereiten möchten. Eine Altersgrenze besteht nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen sind außerdem Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten förderfähig.
Um die AFBG-Förderung zu beziehen, müssen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen.
Als Ausländer/in sind Sie förderungsberechtigt, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder Sie sich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit Ihrer Berufsausbildung.

2. Was wird gefördert?

Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.
Das Aufstiegs-BAföG kann für über 700 Fortbildungsziele beantragt werden.
Seit dem 01. August 2020 besteht ein Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden.
Die drei Fortbildungsstufen sind:
  • Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin (z.B. Techniker)
  • Bachelor Professional (z.B. Meister/-in, Fachwirt/-in)
  • Master Professional (z.B. Betriebswirt/-in)
Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden.

3. Wie wird gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu kommt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei KfW über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand.
Die Förderung über das Aufstiegs-BAföG umfasst mehrere Komponenten:
3.1 Einkommens- und vermögensunabhängig:

Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines anzufertigen Meisterstückes können folgende Leistungen beantragt werden:
  • nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • zinsgünstiges Darlehen
Außerdem kann ein Kinderbetreuungszuschlag beantragt werden

3.2 Einkommens- und vermögensabhängig:
  • Beitrag zum Lebensunterhalt (bei Vollzeitmaßnahmen)

4. Wie wird beantragt?

Der Antrag für die AFBG-Förderung kann online ausgefüllt werden. Es kommt darauf an, wo Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren ständigen Wohnsitz haben. Ihre Online-Antragsmöglichkeiten.

5. Weitere Fragen?

Infohotline: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei), Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr.