27.03.2024

Bankfachwirt/-in

Die Weiterbildung zum Geprüften Bankfachwirt/zur Geprüften Bankfachwirtin vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen:
  • Qualifizierte Fachaufgaben in der Kreditwirtschaft eigenverantwortlich übernehmen
  • Kreditwirtschaftliche Sachverhalte auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen
  • in Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
  • Grundlegende Qualifikationen:
    • Allgemeine Bankbetriebswirtschaft
    • Betriebswirtschaft
    • Volkswirtschaft
    • Recht
  • Spezielle Qualifikationen (Wahl eines Prüfungsbereichs):
    • Privatkundengeschäft oder
    • Immobiliengeschäft oder
    • Firmenkundengeschäft
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Bankkaufmann oder Sparkassenkaufmann und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens sechsjährige Berufspraxis
  • die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Beiträge zu den genannten Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss für die Herbstprüfung: 31. Juli des Prüfungsjahres