06.12.2022
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Bilanzbuchhalter/-in Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
Die Fortbildung zum/zur Geprüften Bilanzbuchhalter/-in vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
- Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen eigenständig und verantwortlich zu organisieren, durchzuführen und in diesem Zusammenhang Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen
- Jahresabschlüsse nach nationalem Recht erstellen und dabei Rechtsformen von Unternehmen und Institutionen beachten
- Steuerrecht in den wesentlichen betrieblich relevanten Steuerarten anwenden
- die wesentlichen Regelungen der International Financial Reporting Standards und der International Accounting Standards mit den entsprechenden nationalen Rechtsnormen vergleichen
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
- das Zahlenwerk für Planungs- und Kontrollentscheidungen auswerten und interpretieren
- ein internes Kontrollsystem in der Organisation und im Finanz- und Rechnungswesen sicherstellen
- finanzwirtschaftliche Vorgänge planen und abwickeln
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen führen sowie deren berufliche Entwicklung fördern, Nachwuchskräfte ausbilden, Teamarbeit und Projektmanagement umsetzen
- Berufsausbildung organisieren und durchführen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
- Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
- Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
- Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
- Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
- Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
- ein internes Kontrollsystem sicherstellen
- Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
- einen der folgenden Abschlüsse:
- einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau
- einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
- die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in Absatz 1 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen.
Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 1. Januar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 30. Juni des Prüfungsjahres
Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 1. Januar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 30. Juni des Prüfungsjahres