27.03.2024
Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen
Die Weiterbildung zum Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/zur Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
- Planen, Organisieren, Steuern, Überwachen und Optimieren betrieblicher Prozesse
- Beschaffen, Führen und Entwickeln von Personal sowie Qualifizierung der Mitarbeiter durch Aus- und Weiterbildung
- Lenken der Kommunikationsprozesse und Gestalten von internen sowie externen Schnittstellen
- Erfassen von Leistungserstellungsprozessen, Ermitteln, Interpretieren und Beurteilen von steuerungsrelevanten Daten sowie Einsetzen von Steuerungsinstrumenten
- Entwickeln und Ausgestalten von Unternehmenszielen und -strategien, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen
- Vorbereiten der Finanz- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten
- Steuern und Optimieren von Qualitätsmanagementprozessen
- Planen, Organisieren, Koordinieren, Überwachen und Evaluieren von Projekten
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
- Planen, Steuern und Organisieren betrieblicher Prozesse
- Steuern von Qualitätsmanagementprozessen
- Gestalten von Schnittstellen und Projekten
- Steuern und Überwachen betriebswirtschaftlicher Prozesse und Ressourcen
- Führen und Entwickeln von Personal
- Planen und Durchführen von Marketingmaßnahmen
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
- die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben im Gesundheits- und Sozialwesen haben. Dabei sind auch ehrenamtliche Tätigkeiten zu berücksichtigen
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres
Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres