01.04.2020

Immobilienfachwirt/-in

Die Weiterbildung zum Geprüften Immobilienfachwirt/zur Geprüften Immobilienfachwirtin vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
  • Bewerten von immobilienwirtschaftlichen Sachverhalten auf der Basis von volkswirtschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Zusammenhängen sowie daraus die Ableitung begründbarer Handlungsschritte
  • Teamorientiertes Konzipieren und Organisieren von immobilienwirtschaftlichen Projekten und Anwendung und Berücksichtigung der Instrumente kaufmännischer Steuerung und Kontrolle
  • Systematische Bearbeitung komplexer, anspruchsvoller und variantenreicher Problemstellungen in Kerngeschäftsprozessen der Immobilienwirtschaft unter Anwendung von Arbeits- und Problemlösetechniken; dazu gehört auch die Überprüfung und Entwicklung eigener und fremder Leistungen
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen
  • Rahmenbedingungen der Immobilienwirtschaft
  • Unternehmenssteuerung und Kontrolle
  • Personal, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
  • Immobilienbewirtschaftung
  • Bauprojektmanagement
  • Marktorientierung und Vertrieb, Maklertätigkeit
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Immobilienwirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
  • die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres