01.04.2020

Industriefachwirt/-in

Die Weiterbildung zum Geprüften Industriefachwirt/zur Geprüften Industriefachwirtin vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
  • Den Wertschöpfungsprozess und die damit verbundenen Aufgabenstellungen und Probleme erkennen, analysieren und einer zielorientierten Lösung zuführen
  • Geschäftsprozesse und Projekte eigenverantwortlich und selbstständig unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte sowie unter Anwendung eines adäquaten Methodeneinsatzes bewerten, planen und durchführen.
  • Sich auf verändernde Methoden und Systeme in den Wertschöpfungs- und Geschäftsprozessen flexibel einstellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitgestalten
  • Anhand einer zielorientierten Führung, Kooperation und Kommunikation Geschäftsprozesse und Projekte nach innen und außen gestalten, moderieren und kontrollieren
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
  • Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens dreijährige Berufspraxis
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • die abgelegte Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und mindestens ein Jahr Berufspraxis für Teilnehmer mit einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildung bzw. für Teilnehmer in einer anderen anerkannten Ausbildung
  • Teilnehmer ohne Ausbildung benötigen ein weiteres Jahr Berufspraxis zu den genannten Zulassungsvoraussetzungen
  • die Berufspraxis soll im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich absolviert sein und wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 31. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 31. Juli des Prüfungsjahres