01.04.2020

Industriemeister/-in Elektrotechnik

Die Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Fachrichtung Elektrotechnik/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Elektrotechnik vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
  1. Produktionsabläufe überwachen
  2. Über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten
  3. Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen
  4. Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung im Betrieb sichern
  5. Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und die Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften, Verordnungen und Normen einrichten
  6. Technische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen und die Neuanläufe organisieren und überwachen
  7. Für den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung zuständig sein
  8. Material, Bau- und Ersatzteile disponieren
  9. Bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mitarbeiten und den ständigen Arbeits- und Produktionsverbesserungsprozess mitgestalten
  10. Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Material und Betriebsmitteln planen und sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen
  11. Kostenpläne aufstellen, die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten
  12. Bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken
  13. Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und für die Einhaltung der Termine sorgen
  14. Die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeiter sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen
  15. In enger Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits- Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten
  16. Rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter und beteiligte betriebliche Bereiche informieren
  17. In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen beraten sowie Werkstattdaten und Produktionsergebnisse in die Planungsprozesse einbringen
  18. Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwägung ihrer persönlichen Daten, Qualifikationen und Interessen zuordnen
  19. Die Mitarbeiter zu selbstständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen
  20. Bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken
  21. Gruppen betreuen und moderieren
  22. Die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern
  23. Beurteilungen von Einzelnen und Gruppen durchführen und eine den Befähigungen der Mitarbeiter angemessene Personalentwicklung anstreben
  24. Ihre Innovationsbereitschaft fördern und auf ihre systematische Weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebes hinwirken
  25. Neue Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen
  26. Die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten
  27. Die Qualitätsmanagementziele im zuständigen Bereich kontinuierlich umsetzen und das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter fördern
  28. Bei der Kunden- und Lieferantenbetreuung mitwirken
  29. Kunden beraten und die Kundenzufriedenheit fördern
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen
  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 6 Monate Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
  • die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und mindestens ein zusätzliches weiteres Jahr Berufspraxis
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres