01.04.2020

Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk

Die Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
  1. Die Be- und Verarbeitungsprozesse überwachen
  2. Den Einsatz von Betriebs- und Produktionsmitteln koordinieren und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft sowie deren Werterhalt bei Transport und Lagerung sicherstellen
  3. Für die Einhaltung von Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen
  4. Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die Energieversorgung im Betrieb sichern
  5. Bei der Einrichtung von Arbeitsstätten und der Gestaltung von Arbeitsplätzen unter Beachtung ergonomischer Gesichtspunkte und entsprechender Vorschriften mitwirken
  6. Technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen, die In- und Außerbetriebnahme von Be- und Verarbeitungsanlagen organisieren und überwachen
  7. Den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung sicherstellen
  8. Bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte und Spezifikationen mitarbeiten und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess mitgestalten
  9. Die Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen und überwachen, sowie sich an der Planung und Umsetzung neuer Be- und Verarbeitungsprozesse beteiligen
  10. Die Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse sicherstellen
  11. Kostenpläne aufstellen sowie die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten
  12. Bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken
  13. Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und für deren Einhaltung sorgen
  14. Die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen
  15. Die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt-, Gesundheits- und Hygienevorschriften sicherstellen
  16. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung ihrer individuellen Eignung
  17. Kompetenz und Interessen zuordnen
  18. Sie zu selbständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, ihre Motivation fördern und an Entscheidungsprozessen beteiligen
  19. Bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken
  20. Arbeitsgruppen betreuen und moderieren
  21. Die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern
  22. Beurteilungen Einzelner und von Gruppen durchführen und entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen sowie Unterweisungen veranlassen
  23. Die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern
  24. Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen
  25. die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten
  26. Qualitätsmanagementziele umsetzen sowie das Qualitätsbewusstsein
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
  • die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Industriemeisters - Kunststoff und Kautschuk aufweisen
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres