20.06.2022

Industriemeister/-in Lack

Die Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Fachrichtung Lack/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Lack vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
  1. Mitwirken bei der Planung und Einrichtung der Betriebsmittel
  2. Überwachen der Betriebsmittel im Hinblick auf Qualitätsanforderungen und Störungen
  3. Veranlassen der Instandhaltung und Verbesserung der Betriebsmittel
  4. Übertragen der Aufgaben unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung
  5. Einarbeitung und Anleitung der Mitarbeiter
  6. Anstreben eines partnerschaftlichen Verhältnisses zu den Mitarbeitern
  7. Weiterleiten der Anregungen und Anliegen der Mitarbeiter mit einer eigenen Beurteilung
  8. Enge Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat
  9. Berufliche Bildung der Mitarbeiter
  10. Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung
  11. Sicherstellen der Kontrollen der ein- und ausgehenden Erzeugnisse hinsichtlich Quantität und Qualität
  12. Beeinflussen des Material- und Produktionsflusses zur Gewährleistung eines störungsfreien und termingerechten Arbeitens
  13. Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf
  14. Enge Zusammenarbeit mit anderen Betriebseinheiten
  15. Durchführen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung in Abstimmung mit dem Sicherheitsbeauftragten des Betriebs
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
  • Berufs- und arbeitspädagogischer Teil
  • Fachrichtungsübergreifender Teil
  • Fachrichtungsspezifischer Teil
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Lack zugeordnet werden kann und danach eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis oder
  • eine mindestens achtjährige einschlägige Berufspraxis
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen.
Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.

Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. Juni des Prüfungsjahres