28.07.2022

Industriemeister/-in Mechatronik

Die Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Fachrichtung Mechatronik/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Mechatronik vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
  1. Produktions- und Prozessabläufe mechatronischer Produkte und Systeme überwachen
  2. Über den Einsatz von Ressourcen bei der Integration und dem Betrieb mechatronischer Produkte und Systeme entscheiden
  3. Technische Schnittstellenprobleme bei heterogenen Komponenten und komplexen Aufgaben lösen
  4. Systeme konfigurieren und parametrieren sowie deren Funktionalität auch als Elektrofachkraft in Betrieb nehmen und sicherstellen
  5. Kundenanfragen, Fehlermeldungen und Kundenreklamationen aufnehmen und bewerten
  6. Technische Voraussetzungen und Realisierbarkeit mechatronischer Problemlösungen klären
  7. Lösungen erarbeiten und implementieren
  8. Das Konfigurations- und Änderungsmanagement überwachen
  9. Service- und Kundenunterstützungsleistungen intern und vor Ort bei Kunden konzipieren und durchführen einschließlich Teleservice
  10. Systemtests bei und mit Kunden betreuen und begleiten
  11. Audits und Qualitätssicherungsmaßnahmen betreuen und durchführen
  12. Technische Störungen und Qualitätssicherungsaktivitäten dokumentieren
  13. Wirtschaftlichkeit und Kundenorientierung sicherstellen
  14. Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und die Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften, Verordnungen und Normen einrichten
  15. Technische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen und die Neuanläufe organisieren und überwachen
  16. Für den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung Verantwortung tragen
  17. Material, Bau- und Ersatzteile disponieren
  18. Bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mitarbeiten und den ständigen Arbeits- und Produktionsverbesserungsprozess mitgestalten
  19. Bei der Festlegung von Qualitätszielen und –anforderungen für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsprozesse und ihrer Umsetzung mitwirken
  20. Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Material und Betriebsmitteln planen und sich an der Planung und Umsetzung  neuer Arbeitstechniken beteiligen
  21. Das Projektmanagement durchführen
  22. Kostenpläne aufstellen, die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten
  23. Bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken
  24. Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und für die Einhaltung der Termine sorgen
  25. Die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen
  26. Gefährdungsbeurteilungen durchführen
  27. und Gesundheitsvorschriften gewährleisten
  28. Mitarbeiter und beteiligte betriebliche Bereiche rechtzeitig und angemessen informieren und unterweisen sowie die Maßnahmen dokumentieren
  29. In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen beraten sowie Daten und Ergebnisse aus dem Verantwortungsbereich in die Planungsprozesse einbringen
  30. Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwägung ihrer individuellen Eignung, Kompetenzen und Interessen zuordnen
  31. Die Mitarbeiter zu selbstständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, deren Motivation fördern und sie motivieren, sie an Entscheidungsprozessen beteiligen
  32. Bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken
  33. Den Personalbedarf im externen Serviceeinsatz feststellen und Personal befristet einstellen
  34. Arbeitsgruppen betreuen und moderieren
  35. Die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeiter sowie mit Kunden, Führungskräften und dem Betriebsrat fördern
  36. Beurteilung von Einzelnen und von Gruppen durchführen und die Personalentwicklung, eine systematische Weiterbildung und die Innovationsbereitschaft fördern
  37. Neue Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen
  38. Die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten
  39. Die Qualitätsmanagementziele im zuständigen Bereich kontinuierlich umsetzen und das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter fördern
  40. Kunden schulen, beraten und unterstützen
  41. Die Kundenzufriedenheit fördern
  42. Die technische Einweisung und Sicherheitsunterweisung beim Kunden durchführen und dokumentieren
  43. Den Übergabe- und Abnahmeprozess gemeinsam mit dem Kunden planen und durchführen
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Mechatroniker/in oder einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall-, Elektro-, fahrzeugtechnischen und informationstechnischen Berufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens 6 Monate Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis
  • die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben und elektrotechnische Arbeiten in der betrieblichen Anwendung mit einschließen
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres