06.12.2022
Industriemeister/-in Metall
Die Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Fachrichtung Metall/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Metall vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
- Den Produktionsablauf überwachen
- Über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten
- Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen
- Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die notwendige Energieversorgung im Betrieb sichern
- Die Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und die Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften, Verordnungen und Normen einrichten
- Technische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen und die Neuanläufe organisieren und überwachen
- Für den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung zuständig sein und Material, Bau- und Ersatzteile disponieren
- Bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mitarbeiten und den ständigen Arbeits- und Produktionsverbesserungsprozess mitgestalten
- Die Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Material und Betriebsmitteln planen und sich an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen
- Kostenpläne aufstellen, die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten
- Bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken
- Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und für die Einhaltung der Termine sorgen
- Die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen
- In enger Zusammenarbeit mit der für die Sicherheit zuständigen Fachkraft die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten
- Mitarbeiter und beteiligte betriebliche Bereiche rechtzeitig und angemessen informieren
- In Zusammenarbeit mit seinen Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen beraten und Werkstattdaten und Produktionsergebnisse in die Planungsprozesse einbringen
- Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwägung ihrer persönlichen Daten, Qualifikationen und Interessen zuordnen
- Die Mitarbeiter zu selbstständigem, verantwortlichem Handeln anleiten und sie motivieren, sowie an Entscheidungsprozessen beteiligen
- Bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken
- Gruppen betreuen und moderieren
- Die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern
- Beurteilungen von Einzelnen und von Gruppen durchführen und eine Personalentwicklung anstreben, die den Befähigungen der Mitarbeiter angemessen ist
- Die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter fördern und auf ihre systematische Weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebes hinwirken
- Neue Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen
- Die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten
- Die Qualitätsmanagementziele im eigenen Bereich kontinuierlich umsetzen und das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter fördern
- Bei der Kunden- und Lieferantenbetreuung mitwirken, die Kunden beraten und die Kundenzufriedenheit fördern
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Handlungsspezifische Qualifikationen
- den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und ein weiteres Jahr Berufspraxis
- die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres
Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres