06.12.2022

Industriemeister/-in Metall

Die Weiterbildung zum Geprüften Industriemeister Fachrichtung Metall/zur Geprüften Industriemeisterin Fachrichtung Metall vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
  1. Den Produktionsablauf überwachen
  2. Über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten
  3. Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen
  4. Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die notwendige Energieversorgung im Betrieb sichern
  5. Die Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und die Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften, Verordnungen und Normen einrichten
  6. Technische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen und die Neuanläufe organisieren und überwachen
  7. Für den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung zuständig sein und Material, Bau- und Ersatzteile disponieren
  8. Bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mitarbeiten und den ständigen Arbeits- und Produktionsverbesserungsprozess mitgestalten
  9. Die Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Material und Betriebsmitteln planen und sich an der Planung und Umsetzung  neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse beteiligen
  10. Kostenpläne aufstellen, die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten
  11. Bei der Auswahl und Beschaffung von Maschinen, Anlagen und Einrichtungen mitwirken
  12. Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und für die Einhaltung der Termine sorgen
  13. Die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen
  14. In enger Zusammenarbeit mit der für die Sicherheit zuständigen Fachkraft die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten
  15. Mitarbeiter und beteiligte betriebliche Bereiche rechtzeitig und angemessen informieren
  16. In Zusammenarbeit mit seinen Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen beraten und Werkstattdaten und Produktionsergebnisse in die Planungsprozesse einbringen
  17. Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung der Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwägung ihrer persönlichen Daten, Qualifikationen und Interessen zuordnen
  18. Die Mitarbeiter zu selbstständigem, verantwortlichem Handeln anleiten und sie motivieren, sowie an Entscheidungsprozessen beteiligen
  19. Bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken
  20. Gruppen betreuen und moderieren
  21. Die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern
  22. Beurteilungen von Einzelnen und von Gruppen durchführen und eine Personalentwicklung anstreben, die den Befähigungen der Mitarbeiter angemessen ist
  23. Die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter fördern und auf ihre systematische Weiterbildung innerhalb und außerhalb des Betriebes hinwirken
  24. Neue Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen
  25. Die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten
  26. Die Qualitätsmanagementziele im eigenen Bereich kontinuierlich umsetzen und das Qualitätsbewusstsein der Mitarbeiter fördern
  27. Bei der Kunden- und Lieferantenbetreuung mitwirken, die Kunden beraten und die Kundenzufriedenheit fördern
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • den erfolgreichen Abschluss des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und ein weiteres Jahr Berufspraxis
  • die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres