27.03.2024

IT-Projektleiter/-in

Die Weiterbildung zum Geprüften IT-Projektleiter/zur Geprüften IT-Projektleiterin  vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen:
  1. Beraten von Kunden, Mitarbeit an der Erstellung von Angeboten
  2. Einrichten von neuen und Optimieren von bestehenden Leistungsprozessen
  3. Einrichten einer projektspezifischen Organisation, Rekrutieren des Projektpersonals sowie Auswählen der Arbeitsmittel, Festlegen von Standards und Konventionen
  4. Strukturieren des Projektablaufes, Auswählen und Anpassen eines projektspezifischen Vorgehensmodells, Erstellen und verantwortliches Umsetzen von Plänen, insbesondere Projekt, Kosten- und Einsatzmittelpläne sowie Konzipieren und Organisieren der Qualifizierungsprozesse der Projektmitarbeiter
  5. Erstellen und Fortschreiben der Personaleinsatz- sowie Sach- und Finanzmittelplanung,
  6. Beauftragen, Verfolgen und Abnehmen von Arbeitspaketen sowie Überwachen und Steuern des Projektablaufes unter Berücksichtigung von Prioritäten
  7. Wahrnehmen der Aufgaben des Konfigurations- und Claimmanagements, Durchführen der Qualitätssicherung, Erkennen und Begrenzen von Risiken
  8. Durchführen von Projektnachkalkulationen, Erstellen von Abschlussberichten, Auflösen der Projektorganisation unter Berücksichtigung der Interessen der Projektmitarbeiter
  9. Pflegen des Kundenkontaktes, Präsentieren der Projektergebnisse gegenüber dem Kunden und den verschiedenen Mitarbeitergruppen beim Kunden, Sichern der Akzeptanz des Projektes beziehungsweise seiner Ergebnisse
  10. Planen und Zusammenstellen des Projektteams, Führen und Motivieren der Mitarbeiter, Fördern der Kooperation und Kommunikation, Beteiligen der Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen, Anwenden von Konfliktlösungsstrategien, Mitwirken bei Stellenbesetzungen und laufenden Beurteilungen
  11. Planen des Personalbedarfs und der Mitarbeiterentwicklung, Feststellen des Qualifizierungsbedarfs sowie Einleiten und Unterstützen von Qualifizierungsaktivitäten, Planen und Leiten der Ausbildung
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
  • Betriebliche IT-Prozesse
  • Profilspezifische IT-Fachaufgaben
  • Mitarbeiterführung und Personalmanagement
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis  oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
  • die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben und die Qualifikation eines zertifizierten IT-Spezialisten gemäß der Vereinbarung über die Spezialistenprofile im Rahmen des Verfahrens zur Ordnung der IT-Weiterbildung vom 14. Februar 2002 oder eine nach Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen.
Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung:
Prüfungsteil Betriebliche IT-Prozesse: 15. Dezember des Vorjahres
Prüfungsteil Mitarbeiterführung & Personalmanagement:  31. Januar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung:
Prüfungsteil Profilspezifische IT-Fachaufgaben: 15. August des Prüfungsjahres