14.12.2022

Kraftwerker/-in

Die Weiterbildung zum geprüften Kraftwerker/zur geprüften Kraftwerkerin vermittelt eine umfassende Qualifikation und damit die Befähigung:
  • betriebliche Aufgaben und Problemfälle in den Kraftwerksbereichen Dampferzeuger, Turbosatz, Kraftwerkshilfs- und Nebenanlagen einschließlich Wasseraufbereitung, elektrotechnische Anlagen und Leittechnik zu erfassen, zu analysieren und zu lösen
  • sich auf neue Arbeitsstrukturen, Elektrizitätserzeugungsmethoden und –technologien flexibel einzustellen
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  • ein Kraftwerk auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten anlagenschonend fahren
  • Haupt-, Hilfs- und Nebenanlagen eines Kraftwerks an- und abfahren sowie bedienen und überwachen
  • die Betriebszustände dieser Anlagen beurteilen und auf Betriebsstörungen folgerichtig reagieren
  • Fehlersuche, Analyse und Fehlerbehebung bei Störungen während des laufenden Betriebes im Rahmen des Verantwortungsbereiches vornehmen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Kraftwerkstechnologie“ (schriftlich) ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metall- oder Elektroberufen oder den Produktionsberufen der Chemie zugeordnet werden kann oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis im Fahrbetrieb und in der Instandhaltung eines Kraftwerks
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Kraftwerksbetrieb“ (praktisch) ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  • erfolgreicher Abschluss des Prüfungsteils „Kraftwerkstechnologie“, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und
  • ein weiteres Jahr Berufspraxis im Fahrbetrieb und
  • eine Dokumentation, bezogen auf das Kraftwerk, indem der Prüfling seine strukturierte praktische Fortbildung abgeleistet hat
  • die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den oben genannten Aufgaben haben
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen.
Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.

Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 15. Januar 
Herbstprüfung: 15. August