06.12.2022

Logistikmeister/-in

Die Weiterbildung zum Geprüften Logistikmeister/zur Geprüften Logistikmeisterin vermittelt eine umfassende Qualifikation in folgenden Bereichen:
  1. Planen, Steuern und Überwachen logistischer Prozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Anforderungen
  2. Mitwirken bei der Konzeption, Gestaltung und Weiterentwicklung logistischer Prozesse
  3. Mitwirken bei der Spezifikation und Einführung von technischen Systemen
  4. Gewährleisten der Einsatzfähigkeit von technischen Ressourcen
  5. Sicherstellen des bedarfsgerechten Einsatzes von Eigen- und Fremdpersonal
  6. Führen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und Fördern ihrer beruflichen Entwicklung
  7. Wahrnehmen der Ausbildungsverantwortung
  8. Fördern der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den am Logistikprozess Beteiligten
  9. Fördern der Kundenorientierung
  10. Gewährleisten der Einhaltung der Vorschriften der Arbeitssicherheit, des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes
  11. Leiten von Projekten
  12. Ableiten und Umsetzen von Qualitätszielen
  13. Mitwirken beim arbeitsbereichsbezogenen Controlling
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • Grundlegende Qualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Grundlegende Qualifikationen
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, aus dem Bereich der Logistik oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und ein weiteres Jahr Berufspraxis
  • die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters aufweisen
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 28. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. August des Prüfungsjahres