01.04.2020

Personalfachkaufmann/-frau

Die Weiterbildung zum Geprüften Personalfachkaufmann/zur Geprüften Personalfachkauffrau vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen:
  • Übernahme verantwortlicher Funktionen in der Personalwirtschaft eines Unternehmens, in der Personalberatung sowie bei Projekten der Personal- und Organisationsentwicklung
  • Qualifizierte Beratung und Prozessbegleitung
  • Beherrschung der operativen und administrativen Aufgaben der Personalarbeit
  • Verantwortliche Mitgestaltung der Entscheidungen in den Bereichen Personalpolitik, Personalplanung und Personalmarketing
  • Übernahme verantwortlicher Funktionen in der Aus- und Weiterbildung
  • Beherrschung fachspezifischer Kommunikations- und Managementkompetenz

Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:

  • Personalarbeit organisieren und durchführen
  • Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
  • Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und umsetzen
  • Personal- und Organisationsentwicklung steuern

An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
  • die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den genannten Funktionen haben
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen.
Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.

Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 15. Januar des Prüfungsjahres