01.04.2020
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Handlungsspezifische Qualifikationen
Technische/-r Fachwirt/-in
Die Weiterbildung zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin vermittelt eine umfassende Qualifikation in den Bereichen:
- Produktionsabläufe überwachen
- Über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten
- Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch umsetzen
- Für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen
- Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft planen und durchführen
- Beteiligung an der Planung und Umsetzung neuer Arbeitstechniken und Fertigungsprozesse und in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten die Einhaltung der Arbeitssicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten.
- Die Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten
- Rechtzeitig und angemessen Mitarbeiter/innen und beteiligte betriebliche Bereiche informieren
- In Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern übergeordnete Planungsgruppen und Fachabteilungen beraten
- Die Mitarbeiter im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter der Berücksichtigung der Vorgaben nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und arbeitsrechtlichen Bestimmungen delegieren
- Die Mitarbeiter zu selbstständigem, verantwortlichen Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen
- Die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern fördern
- Neue Mitarbeiter in ihre Arbeitsbereiche einführen und qualifizieren sowie die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten
Die Prüfung selbst besteht aus folgenden Handlungsbereichen:
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Technische Qualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen
An der Weiterbildungsprüfung kann jeder teilnehmen, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Handlungsspezifische Qualifikationen
- das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und ein weiteres Jahr Berufspraxis
- die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den genannten Aufgaben haben
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Weiterbildungsprüfung können Sie ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen. Den Link dazu erhalten Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung:
Prüfungsteil TQ: 15. Dezember des Vorjahres
Prüfungsteil WQ: 31. Dezember des Vorjahres
Prüfungsteil HQ: 15. Februar des Prüfungsjahres
Prüfungsteil TQ: 15. Dezember des Vorjahres
Prüfungsteil WQ: 31. Dezember des Vorjahres
Prüfungsteil HQ: 15. Februar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung:
Prüfungsteil TQ: 15. Juli des Prüfungsjahres
Prüfungsteil WQ: 31. Juli des Prüfungsjahres
Prüfungsteil HQ: 15. September des Prüfungsjahres
Prüfungsteil TQ: 15. Juli des Prüfungsjahres
Prüfungsteil WQ: 31. Juli des Prüfungsjahres
Prüfungsteil HQ: 15. September des Prüfungsjahres