17.09.2020

Gründung im Beherbergungsbetrieb

Sie möchten sich mit einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Pension, Hotel Garni, etc.) selbstständig machen? Die IHK bietet Ihnen eine erste Orientierung.
Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren einige Erleichterungen für Existenzgründer im Gastgewerbe geschaffen. Mit der Novellierung des Gaststättengesetzes unterliegt ein reiner Beherbergungsbetrieb nicht mehr komplett dem Gaststättengesetz (GastG). Dies bedeutet: Ein Beherbergungsbetrieb ohne Bewirtung externer Gäste, beispielsweise eine Pension oder ein Hotel Garni, ist nur noch beim Gewerbeamt durch eine Gewerbeanmeldung anzuzeigen. In Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb können dann Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste verabreicht werden, ohne dass hierfür eine Gaststättenerlaubnis erforderlich ist.
Wenn Sie in Ihrem Restaurant oder Ihrer Bar von „außen“ kommende Gäste bewirten, so beachten Sie bitte unsere Informationen zur Gründung eines gastronomischen Betriebes.
Für alle Fragen rund um die allgemeine Gründung gibt es unseren Beratungsservice “Gründerkompass”. Hier bekommen Sie umfangreiche IHK-Serviceleistungen zur Existenzgründung.