23.07.2019

Leitfaden und Anforderungen zum Sicherheitsdatenblatt

Die EU-Kommission hat am 26. Juni 2020 eine Verordnung (in Kraft ab 1. Januar 2021) zur Anpassung der Anforderungen an die Erstellung des Sicherheitsdatenblatts (REACH-Verordnung, Anhang II) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. 
Unternehmen können vorherige Sicherheitsdatenblätter noch bis zum 31. Dezember 2022 nutzen. 
Das erweiterte Sicherheitsdatenblatt gibt einen Überblick über die wichtigsten Informationen aus der Stoffsicherheitsbeurteilung, die ein Unternehmen aus der vorgeschalteten Lieferkette gemäß REACH durchgeführt hat.