02.10.2019

Übersicht über Aus- und Weiterbildungen im Sicherheitsgewerbe

1. Ausbildung

1.1 Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Berufliche Qualifikationen:
  • führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch,
  • beurteilen Gefährdungspotenziale und leiten Sicherungsmaßnahmen ein,
  • überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, ins-besondere von Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz,
  • wirken bei der Ermittlung und Aufklärung von sicherheitsrelevanten Sachverhalten mit und dokumentieren diese, überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten Maßnahmen bei Mängeln ein,
  • identifizieren Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen,
  • sind in der Lage, bei Schutz und Sicherheitsmaßnahmen sich situations- und personenbezogen zu verhalten und entsprechend zu handeln,
  • arbeiten team- und kundenorientiert sowie in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen.
1.2 Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Berufliche Qualifikationen:
  1. planen und führen Maßnahmen der Sicherung und präventiven Gefahrenabwehr durch,
  2. analysieren Gefährdungspotenziale, entwickeln Sicherungsmaßnahmen und leiten diese ein,
  3. überprüfen und überwachen die Einhaltung objektbezogener Schutz- und Sicherheitsvorschriften, ins-besondere von Arbeitsschutz, Brandschutz, Umweltschutz und Datenschutz,
  4. beobachten die Branchenentwicklung und bewerten die Auswirkungen auf das betriebliche Leistungsangebot,
  5. wirken bei der Angebotserstellung und Auftragsbearbeitung mit,
  6. ermitteln, klären auf und dokumentieren sicherheitsrelevante Sachverhalte,
  7. überprüfen die ordnungsgemäße Funktion von Schutz- und Sicherheitseinrichtungen und leiten bei Mängeln Maßnahmen ein,
  8. identifizieren Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen,
  9. sind in der Lage, bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sich situations- und personenbezogen zu verhalten und entsprechend zu handeln,
  10. arbeiten selbständig, team- und kundenorientiert sowie in Kooperation mit anderen Dienstleistungsbereichen.
1.3 Weitere Informationen zu beiden Ausbildungen
Gemeinsame Ausbildungsinhalte im 1. und 2. Ausbildungsjahr
  • Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
  • Kommunikation und Kooperation
  • Schutz und Sicherheit
  • Verhandeln und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
Ausbildungsinhalte im 3. Ausbildungsjahr (Fachkraft für Schutz und Sicherheit)
  • Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation
  • Planung und betriebliche Organisation von Sicherheitsleistungen
    • Markt und Kundenorientierung
    • Risikomanagement
    • Betriebliche Angebotserstellung
    • Auftragsbearbeitung
    • Teamgestaltung
Ausbildungsdauer:
Servicekraft für Schutz und Sicherheit – 2 Jahre
Fachkraft für Schutz und Sicherheit –  3 Jahre
Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
Arbeitsgebiet:
Servicekräfte und Fachkräfte für Schutz und Sicherheit unterstützen die öffentliche, private und betriebliche Sicherheit und Ordnung. Sie schützen Personen, Sachwerte und immaterielle Werte. Sie arbeiten in Unternehmen der Sicherheitsbranche sowie in verschiedenen Bereichen der Unternehmenssicherheit, des öffentlichen Dienstes und der Verkehrswirtschaft. Servicekräfte schützen insbesondere durch Umsetzung präventiver Maßnahmen, Fachkräfte schützen durch präventive Maßnamen und soweit erforderlich durch Gefahrenabwehr.
Welche Betriebe dürfen ausbilden?
  • Die Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sein.
  • Die Inhalte der Berufsausbildung müssen vermittelbar sein.
  • Eignungsvoraussetzung ist außerdem, dass die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte im Sinne des anzustrebenden Berufes steht.
  • Der verantwortliche Ausbilder muss persönlich, sachlich und fachlich geeignet sein.
  • Der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse ist seit September 2009 wieder gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die Ausbildungsberater der IHK stellen die Eignung fest und beraten die Betriebe hinsichtlich der Ausbildung.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unseren Ausbildungsberater Michael Hilsmann, michael.hilsmann@heilbronn.ihk.de, Tel: 07131 9677-456.

2. Weiterbildung

2.1 Geprüfte/r Meister/in für Schutz und Sicherheit (Werkschutzmeister) 
Meister/in für Schutz und Sicherheit sind bei Dienstleistungsunternehmen der privaten Sicherheit angestellt oder bei großen Unternehmen mit ausgeprägter Sicherheitspolitik. Zumeist werden Meister für Schutz und Sicherheit in der mittleren Führungsebene eingesetzt, in kleineren Unternehmen jedoch auch im Bereich der Geschäftsführung oder Unternehmensleitung. Generell sind Meister für Schutz und Sicherheit zuständig für Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen die diese auch planen und entwickeln. Im Rahmen von Projekten werden Sicherheitsanalysen und Konzepte, Vorschläge für die betriebliche Sicherheitspolitik oder die Planung und Entwicklung von technischen und baulichen Sicherheitsmaßnahmen erstellt oder bestehende überprüft. Hohe Verantwortung steht dem Meister hierbei auch in der Kosten- und Leistungsrechnung zu. Hier werden eigenständig Budgets verwaltet und Kosten veranschlagt, die z. B. beim Betreiben von Sicherheitseinrichtungen oder der Beschäftigung von Sicherheitspersonal anfallen. Meister für Schutz und Sicherheit bilden auch eigenständig Auszubildende aus. Im Bereich der betrieblichen Sicherheit bieten sich unterschiedliche Möglichkeiten der Spezialisierung an. Diese können betrieblicher Brandschutz, Ermittlungsdienst oder das Verwalten von Zutrittskontrollsystemen sein.
Anbieter:
Auf der IHK-Weiterbildungsdatenbank WIS sind Industrie- und Handelskammern aufgelistet, die diese Fortbildungsprüfung anbieten. Dort sind auch Bildungsträger verzeichnet, die entsprechende Vorbereitungslehrgänge anbieten.
2.2 IHK-Fortbildungsprüfung zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft
Geprüfte Schutz- und Sicherheitskräfte schützen Objekte, Anlagen und Werte und gewährleisten die Sicherheit von Personen. Beim Werkschutz, auf Veranstaltungen, bei Werttransporten, im Personenschutz sowie im Streifen- und Verkehrsdienst ergreifen sie kundenorientiert vorbeugende Maßnahmen, wehren Gefahren ab und sorgen für die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung im Rahmen des geltenden Rechts. Ebenso können sie durch vertiefte Kenntnisse der Schutz- und Sicherheitstechnik diese sicher bedienen bzw. überwachen und beratend zur Seite stehen.
Der Lehrgang Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist ideal für:
  • Berufspraktiker/innen und Seiteneinsteiger/innen (auch ohne Berufsausbildung), die in der Sicherheitswirtschaft oder im industriellen Werkschutz arbeiten und einen großen Schritt nach vorn tun möchten, 
  • alle, die ganz allgemein in der Sicherheitsbranche tätig sind. Beispielsweise als Wachmann, wenn Sie im Verkehrsdienst Streife gehen, als Bodyguard, als Kontrolleur in Diskotheken, als Fahrer von Werttransporten bzw. Gefahrgütern, im Werkschutz usw., 
  • alle, die Spezialkenntnisse mitbringen. So eignet sich der Lehrgang sehr gut z. B. für ehemalige Polizisten, Soldaten, Bundesgrenzschutzmitarbeiter/innen, Mitarbeiter/innen des Technischen Hilfswerkes, Feuerwehrangehörige, für Sprengmeister/innen und Wehrtechniker/innen. Durch Ihre besondere Vorerfahrung sowie diesen Kurs können Sie hochwertige Spezialaufgaben übernehmen. 
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder 
  • eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein muss und 
  • ein Mindestalter von 24 Jahren und 
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Anbieter:
Auf der IHK-Weiterbildungsdatenbank WIS sind Industrie- und Handelskammern aufgelistet, die diese Fortbildungsprüfung anbieten. Dort sind auch Bildungsträger verzeichnet, die entsprechende Vorbereitungslehrgänge anbieten.

3. Studiengänge

3.1 Sicherheitstechnik
Absolventen dieser Studienfachrichtung untersuchen Sicherheitsrisiken und Gefahrenquellen in Betrieben und Unternehmen aller Branchen vor allem der erzeugenden, verarbeitenden oder anwendenden Industrie. Sie verfassen Stellungnahmen über Maßnahmen und Verfahren, mit Hilfe derer Störfälle vermieden werden können und beraten Entwickler, Hersteller und Anwender von technischen Geräten und Anlagen in Bezug auf sicherheitstechnische Aspekte. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.fachhochschule.de.
3.2 Rescue Engineering
Ingenieure mit einem Abschluss als Master of Rescue engineering (Rettungsingenieure) übernehmen Managementaufgaben bei Rettungsdiensten und im Katastrophenschutz. Sie organisieren und betreiben beispielsweise Notarzt- oder Luftrettungsdienste vor allem in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Sie befassen sich mit der Ablaufplanung bei routinemäßigen Notfalleinsätzen, aber auch mit Logistikaufgaben bei Katastrophen und bei internationalen Einsätzen. Mit ihrer betriebswirtschaftlichen Kompetenz sorgen sie dafür, dass Abläufe effizient geplant und Ausrüstungen und Hilfsgüter optimal eingesetzt werden. Weitere Informationen finden sind auf der Homepage der Fachhochschule Köln.
3.3 Sicherheitsmanagement
  • Der duale Studiengang Sicherheitsmanagement an der Hochschule der Polizei Hamburg ist ein interdisziplinäres, akademisches Ausbildungsangebot mit dem Schwerpunkt private Sicherheit. Das Studium endet nach drei Jahren (6 Semestern) mit dem international anerkannten Bachelor of Arts. 
  • Der interdisziplinären weiterbildenden Studiengang „Sicherheitsmanagement“ an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin endet nach 4 Semestern mit dem akademischen Grad „Master of Arts“ (M.A.). 

4. Gesetzlich vorgeschriebene Lehrgänge mit Abschlussprüfung

Neben der Unterrichtung und Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verlangt der Gesetzgeber insbesondere für den beruflichen Umgang mit Waffen und Munition einen gesonderten Lehrgangs- und Prüfungsnachweis:
Waffensachkundeprüfung mit praktischem Schießen und Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG
Theoretische Vorbereitung, danach praktische, schriftliche und mündliche Sachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG - direkt im Anschluss an den Lehrgang.
Inhaltliche Schwerpunkte:
  • Die wichtigsten Rechtsvorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung des aktuellen Waffengesetztes (WaffG)
  • die erforderlichen Kenntnisse über Notwehr und Notstand (§§ 32, 33, 34, 35 StGB)
  • die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV C7)
  • die Reichweiten und Wirkungsweisen von Munition
  • die Handhabung von und den Umgang mit Schusswaffen und Munition
  • Praktische Schießausbildung
Waffensachkundelehrgänge und –prüfungen werden ausschließlich von staatlich anerkannten Betrieben und Institutionen (z.B. Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft Baden-Württemberg e.V.) durchgeführt. Weitere Anbieter sind auf der IHK-Weiterbildungsdatenbank verzeichnet.

5. IHK-Zertifikatslehrgänge

5.1 Wachhundeführer IHK 
Zielgruppe:
Diensthundeführer und Diensthundeführeranwärter im Bewachungsgewerbe, Führungskräfte von Sicherheitsverantwortlichen
Seminarziel:
Sicherheit kann nur der gewähren, der sich selbst sicher fühlt. Bei der Qualifizierung zum Wachhundführer - Team-Sicherheit (IHK) liegt die Konzentration darauf, den Hundeführer durch fundierte Schulung in der Theorie mit seinem Hund, der Einsatzplanung und vor allem den rechtlichen Grundlagen auszubilden. Das Team "Hund und Hundeführer" wird durch viele Praxiseinheiten auf jegliche Situationen im Arbeitsalltag und in Ausnahmesituationen vorbereitet und trainiert. Nur durch gezieltes Training lernt der Hund Konflikte so zu bewältigen, dass er eine Bereicherung bei der Arbeit ist und nicht zur Gefährdung für den Hundeführer oder dritte Personen werden kann.
Inhalt:
  • Modul 1: Grundausbildung - Das Wesen des Hundes
  • Modul 2: Unterordnung - Grundausbildung für die Praxis
  • Modul 3: Eigensicherung in Theorie und Praxis 
  • Modul 4: Schutzdienst - Grundausbildung für die Praxis
  • Modul 5: Vorbereitung auf die theoretische und praktische Überprüfung
  • Modul 6: Überprüfung der theoretischen und praktischen Fähigkeiten
Weitere Informationen sind auf der IHK-Weiterbildungsdatenbank.
5.2 Lehrgang  "Betrieblicher Ermittler/in" (IHK)
Zielgruppe:
Mitarbeiter/innen der Unternehmenssicherheit, des betrieblichen Ermittlungsdienstes und der privaten Revision sowie Mitarbeiter/innen privater Detekteien/Sicherheitsdienste
Seminarziel:
Wirtschaftskriminalität oder sonstige unerlaubte Handlungen können zu hohen Risiken innerhalb eines Unternehmens führen und erhebliche Schäden, insbesondere durch Vertrauensverlust bei Kunden, Lieferanten, Partnern und in den Medien nach sich ziehen. Ziel dieses modular aufgebauten Lehrgangs ist es, das nötige Rüstzeug zu vermitteln, um mit dem erforderlichen Rechts-, Methoden- und Fachwissen Ermittlungen einleiten, durchführen und zum erfolgreichen Abschluss bringen zu können. Der erfolgreiche Abschluss aller 4 Module führt zum Abschluss "Betrieblicher Ermittler/ Betriebliche Ermittlerin" (IHK)“.
Weitere Informationen sind auf der IHK-Weiterbildungsdatenbank.
Hinweis: Die hier vorgenommene Aufzählung von Prüfungen, Lehrgängen und Anbietern erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten. Sollten weitere Anbieter bekannt sein, die hier nicht aufgeführt sind, bitten wir um Information und werden die Liste entsprechend vervollständigen. Stand: 15.05.2014