19.10.2018

Neue Regeln für Immobiliardarlehensvermittler

Mit der Neuordnung des Darlehensvermittlerrechts seit dem 21. März 2016 müssen sich Vermittler und Honorar-Berater von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen in einem  öffentlichen Register eintragen lassen. Zuvor ist eine entsprechende Gewerbeerlaubnis nach § 34i GewO einzuholen.
Einen Überblick zu den Neuregelungen haben wir Ihnen unter "Weitere Informationen" zusammengestellt.