01.09.2020

Internet-Impressum für Versicherungsvermittler/-berater

Aufgrund der Erlaubnis- und Registrierungspflicht für Versicherungsvermittler und –berater erge­ben sich zusätzliche Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung im Internet (Impressum).

1. Angaben zur Aufsichtsbehörde

§ 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass geschäftsmäßige Anbieter von Tele­medien Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde zu machen haben, wenn der Tele­dienst im Rahmen einer Tätigkeit erbracht wird, die der behördlichen Zulassung (Erlaubnis) bedarf.
Versicherungsvermittler (Makler und Mehrfachagenten) und Versicherungsberater nach § 34d Abs. 1 und 2 GewO müssen auf ihren geschäftlich genutzten Webseiten wie auch auf den geschäftlich genutzten Profilseiten sozialer Onlinenetzwerke wie z. B. XING oder Facebook den Namen, die Postanschrift und gegebenenfalls einen Link der zuständigen Aufsichtsbehörde (örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer) angeben. Gleiches gilt für sog. produktakzessorische Versicherungsvermittler, auch wenn sie sich von der grundsätzlich bestehenden Erlaubnispflicht nach § 34d Abs. 6 GewO befreien lassen kön­nen. Auch hier ist die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde erfor­derlich.
Grundsätzlich nicht betroffen sind jedoch die sog. gebundenen Versicherungsvermittler nach 34d Abs. 7 GewO, sowie die Annexvermittler nach § 34d Abs. 9 GewO, da diese nicht der Er­laubnispflicht unterliegen, sofern sie sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben halten.
Hinweis: Bei einer Verlegung der Betriebsstätte ändert sich ggf. die zuständige Aufsichtsbehörde. Es ist immer die aktuell zuständige Aufsichtsbehörde im Internet anzugeben.

2. Angabe zum zuständigen Registergericht

Weiterhin ist § 5 Abs. 1 Nr. 4 TMG zu beachten. Dieser verpflichtet bei einer Eintragung im Han­dels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister zur Angabe von Register­nummer und Registername im Internet-Impressum.
Wir empfehlen darüber hinaus, das Internet-Impressum um die Angaben zum Versicherungsvermitt­lerregister zu ergänzen, sobald eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister erfolgt ist. Anzugeben sind die elektronische Adresse des Versicherungsvermittlerregisters (www.vermittlerregister.info) und die Registrierungsnummer.

3. Sonstige Angaben

Aufgrund aktueller Rechtsprechung empfehlen wir zudem die Ergänzung des Internet-Impres­sums um die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) TMG genannten Angaben. Zwar ist die Frage, ob Versi­cherungsvermittler unter die in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) TMG genannten Richtlinien fallen, umstritten. Um Abmahnungen zu vermeiden, empfehlen wir jedoch, die Angabe der in § 5 Abs. 1 Nr. 5 a) bis c) TMG genannten Informationen. Danach ist mitzuteilen:
  • die IHK, welcher der Dienstanbieter angehört,
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde,
  • die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich ist. Berufsrechtliche Regelungen sind:
    • § 34d Gewerbeordnung (GewO) für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater
    • §§ 59 – 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
    • § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Verordnung über die Versicherungsvermittlung und –beratung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de abge­rufen werden.

4. Soziale Netzwerke

Nutzt ein Vermittler die Profilseite sozialer Onlinenetzwerke wie zum Beispiel Facebook nicht nur rein privat, sondern auch geschäftlich, ist er zur Veröffentlichung eines ordnungsgemäßen Impressums im Sinne des Telemediengesetzes verpflichtet.
Es ist zwar statthaft, wenn ein Unternehmen bezüglich der Anbieterkennung bei einem Auftritt in einem sozialen Onlinenetzwerk auf das Impressum der eigenen Internetseite verlinkt. Dabei muss es sich jedoch einer eindeutigen Bezeichnung bedienen. Ein Button mit der Aufschrift "Info" reicht dazu nicht aus.
Denn die Pflichtangaben im Sinne des Telemediengesetzes müssen einfach und effektiv optisch wahrnehmbar und ohne langes Suchen auffindbar sein. Darüber hinaus muss klar sein, auf wel­ches Telemedium sich das Impressum bezieht (zum Beispiel "Verantwortlich für die Facebook-Seite ist …").

5. EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung

Zu beachten ist auch die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Ver­braucherangelegenheiten. Danach haben Online-Händler folgenden Link auf ihrer Website einzustellen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Link muss leicht zugänglich sein. Aber wo genau er stehen soll, ist nicht vorgeschrieben. Es ist davon auszugehen, dass die geforderte leichte Zugänglichkeit dann gegeben ist, wenn der Link im Rahmen des Impressums des Unternehmers genannt wird. Dies gilt jedoch nur, wenn das Impressum von jeder (Unter-) Seite des Internet- bzw. Plattformauftritts durch einen mit „Impressum“ oder „Kontakt“ bezeichneten Link ständig mit nicht mehr als zwei Klicks erreichbar ist. Ein Hinweis und Link zur EU-Plattform sind auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einzufügen. Dies ist nicht erforderlich, falls es sich um reine B2B-AGB oder solche B2C-AGB han­delt, die ausschließlich für den stationären Handel gelten.
Im Zweifel informieren 
„Händler“ im Sinne dieser EU-Verordnung sind auch Gewerbetreibende, die ihre Dienstleistungen (z. B. Leistungen als Versicherungsmakler) im Internet oder auf einem anderen elektronischen Weg bewerben und deren Dienstleistungen „online“ vom Privatkunden bestellt werden. Sofern nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob die oben genannte EU-Verordnung für einen Gewerbetreibenden gilt oder nicht, empfehlen wir, auf die Onlineschlichtung hinzuweisen, um sich nicht unnötig einem Ab­mahnrisiko auszusetzen. Der Hinweis kann z. B. wie folgt aussehen:
„Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mailadresse lautet: … . „

6. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Zu beachten ist weiterhin § 36 VSBG. Danach sind Unternehmer, die am 31.12. des vorangegangenen Jahres mehr als 10 Personen beschäftigt haben und eine Webseite unterhalten, verpflichtet, den Verbraucher auf der Webseite leicht zugänglich, klar und verständlich davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Des Weiteren müssen alle Unternehmer, die eine Webseite unterhalten und sich zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet haben oder auf Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet sind, auf der Webseite leicht zugänglich, klar und verständlich auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen. Der Hinweis muss Angaben zu Anschrift und Website der Verbraucherschlichtungsstelle sowie eine Erklärung des Unternehmers, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, enthalten. Das Bundesjustizministerium stellt eine Liste der Verbraucherschlichtungsstellen zur Verfügung. 
Sofern eine Informationspflicht nach § 36 VSBG nicht besteht, weil
  • der Gewerbetreibende keine Website unterhält,
  • der Gewerbetreibende keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet,
  • eine gesetzliche Pflicht zur Streitbeilegung nicht besteht und
  • am 31.12. des vorangegangenen Jahres zehn oder weniger Mitarbeiter im Unternehmen des Gewerbetreibenden beschäftigt waren
und
  • der Gewerbetreibende nicht bereit ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen,
ist z. B. folgender Hinweis im Impressum möglich:
„Unser Unternehmen ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
Beachten Sie bitte: 
§ 17 Abs. 4 VersVermV regelt „Wenn der Versicherungsnehmer zur außergerichtlichen Beilegung einer Streitigkeit zwischen ihm und dem Gewerbetreibenden die Schlichtungsstelle nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Versicherungsvertragsgesetzes anruft, ist der Gewerbetreibende verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.“ Versicherungsvermittler sind somit zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor dem Versicherungsombudsmann oder dem Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung gesetzlich verpflichtet und unterfallen damit auch der Informationspflicht nach § 36 VSBG.
Beispiele für eine entsprechende Pflichtinformation: 
„Zuständige Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern sind
der OMBUDSMANN  Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin,  Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen), www.pkv-ombudsmann.de und
der Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel. 0800 3696000 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz), E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Internet: www.versicherungsombudsmann.de.”

7. Beispiele

Impressum einer Versicherungsmakler-GmbH nach Erlaubniserteilung und Registrierung.
Die GmbH ist als Versicherungsvermittler aufgrund § 17 Abs. 4 VersVermV zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor dem Versicherungsombudsmann oder dem Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung verpflichtet:
Mustermann Versicherungsmakler GmbH
Geschäftsführer Max Mustermann
Musterstraße 1, 74074 Heilbronn
Telefon: 07131 12345678
Telefax: 07131 1234567
E-Mail: info@MustermannVersicherungen.de
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart HRB 123456

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO 
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn, www.ihk-gewerbeportal.de
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr.: D-2C3D-4F789-12
Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO; Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen: § 34d GewO, §§ 59 - 68 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG), § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)

Zuständige Berufskammer: IHK Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn, www.heilbronn.ihk.de (sofern Hauptniederlassung im Kammerbezirk der IHK Heilbronn-Franken)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de abgerufen werden.

(Hinweis zur Online-Streitbeilegungsplattform) 
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mailadresse lautet: XXXX @ XXX.de (hier bitte Ihre E-Mailadresse eintragen).

(Hinweis zum Schlichtungsverfahren nach § 36 VSBG in Verbindung mit § 17 Abs. 4 VersVermV)
Zuständige Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern sind der OMBUDSMANN  Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin,  Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen), www.pkv-ombudsmann.de und der Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel. 0800 3696000 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz), E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Internet: www.versicherungsombudsmann.de.

Impressum eines Versicherungsvertreters (Einzelunternehmer) ohne Handelsregistereintragung, der zusätzlich eine Erlaubnis als Immobilienmakler und Darlehensvermittler nach § 34c GewO und als Finanzanlagen- und Immobiliardarlehensvermittler nach §§ 34f und i GewO besitzt.
Für die Tätigkeiten als Immobilienmakler besteht eine (freiwillige) Berufshaftpflichtversicherung. Der Gewerbetreibende ist als Versicherungsvermittler aufgrund § 17 Abs. 4 VersVermV zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren vor dem Versicherungsombudsmann oder dem Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung verpflichtet. Im Übrigen besteht keine Bereitschaft zur (freiwilligen) Teilnahme an weiteren Streitbeilegungsverfahren.
Max Mustermann
Musterstraße 1, 74074 Heilbronn
Telefon: 07131 12345678
Telefax: 07131 1234567
E-Mail: info@Mustermann.de
USt-Ident-Nummer DE 123456789 (nur soweit vorhanden)

Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Gewerbeordnung (GewO) als Immobilienmakler, 
Berufshaftpflichtversicherung bei der XY Versicherungs AG, Musterstraße 12, 12345 Musterstadt, Räumlicher Geltungsbereich: im gesamten EU-Gebiet, Versicherungssumme: 500.000 € (Angabe freiwillig)
Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO (Vermittlung von Darlehensverträgen)
Aufsichtsbehörde: IHK Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Str. 20, 74074 Heilbronn, www.ihk-gewerbeportal.de

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO 
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn, www.ihk-gewerbeportal.de
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr.: D-1A2B-3C456-78
Berufsbezeichnung: Versicherungsvertreter mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 GewO; Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen: § 34d GewO, §§ 59 - 68 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG), § 48b Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)

Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn, www.ihk-gewerbeportal.de
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr.: D-1C2D-3E456-78
Berufsbezeichnung: Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 GewO; Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen: § 34f GewO, Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (FinVermV)

Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler)
Aufsichtsbehörde: Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn, www.ihk-gewerbeportal.de
Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Registrierungs-Nr.: D-1E2F-3G456-78
Berufsbezeichnung: Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO; Bundesrepublik Deutschland
Berufsrechtliche Regelungen: § 34i GewO, Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV), §§ 655a-655e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Art. 229 § 38 und Art. 247 §§ 13, 13b Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)

Zuständige Berufskammer der Gewerbe nach §§ 34d-i GewO: IHK Heilbronn-Franken, Ferdinand-Braun-Straße 20, 74074 Heilbronn, www.ihk-gewerbeportal.de (sofern Hauptniederlassung im Kammerbezirk der IHK Heilbronn-Franken)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

(Hinweis zur Online-Streitbeilegungsplattform) 
Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform eingerichtet, an die Sie sich wenden können. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mailadresse lautet: XXXX @ XXX.de (hier bitte Ihre E-Mailadresse eintragen).

(Hinweis zum Schlichtungsverfahren nach § 36 VSBG in Verbindung mit § 17 Abs. 4 VersVermV)
Zuständige Schlichtungsstellen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern sind
der OMBUDSMANN  Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin,  Telefon: 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen), www.pkv-ombudsmann.de und 
der Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel. 0800 3696000 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz), E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, Internet: www.versicherungsombudsmann.de. 

Darüber hinaus sind wir nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.