21.02.2019

Weiterbildungsverpflichtung für Versicherungsvermittler/-berater

Der im Februar 2018 novellierte § 34d GewO verpflichtet Versicherungsvermittler/-berater und deren vermittelnde/beratende Beschäftigten zu einer Weiterbildung im Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr.
Die organisatorischen und inhaltlichen Anforderungen werden im Zuge der Neufassung der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) näher konkretisiert. Die neue VersVermV sieht jedoch keine jährliche Vorlage- bzw. Erklärungspflicht aller Gewerbetreibenden vor. Vielmehr soll die IHK anordnen können, wer hierzu etwas erklären oder nachweisen muss.
Weiterbildungsnachweise sind selbstverständlich vom Gewerbetreibenden aufzubewahren, sollten jedoch - ohne entsprechende Aufforderung - nicht an die IHK geschickt werden.