08.03.2024

Finanzierungshilfen für Existenzgründungen

Für die Gründung einer selbständigen Existenz können Existenzgründerinnen und Existenzgründer zinsgünstige Finanzierungshilfen beantragen.

Grundsätzliche Voraussetzungen

  • Existenzgründer müssen sowohl fachlich als auch kaufmännisch ausreichend qualifiziert sein. Die als erforderlich anzusehende Qualifikation hängt vom jeweiligen Vorhaben ab und ist daher nur im Einzelfall zu beurteilen.
  • Das Gründungsvorhaben muss Aussicht auf dauerhaften wirtschaftlichen Erfolg bieten.
  • Darlehensanträge sind grundsätzlich über ein Kreditinstitut eigener Wahl (in der Regel die Hausbank) an die jeweiligen Förderinstitute zu stellen. Die Anträge müssen vor Beginn der beabsichtigten Investitionsmaßnahme eingereicht werden.
  • Antragsteller sollten sich in angemessenem Umfang mit Eigenmitteln an der Finanzierung des Vorhabens beteiligen.
  • Die öffentlichen Finanzierungshilfen müssen nach banküblichen Gesichtspunkten abgesichert werden. Bei fehlenden Sicherheiten können Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragt werden.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von öffentlichen Förderhilfen und Bürgschaften besteht nicht.
Finanziert wird die Neugründung, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung (bspw. Einstieg als geschäftsführender Gesellschafter in eine GmbH). Auch für Gründungen im Rahmen des Franchising können i. d. R. Förderdarlehen beantragt werden. Förderfähig sind alle betrieblichen Sachinvestitionen (Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark, Gebäude, Grundstücke usw.), Markterschließungs- und Werbeaufwendungen, das erste Warenlager und sonstige Betriebsmittel wie Personal-, Werbe- und Mietkosten, die in den ersten Monaten anfallen.
Förderanträge müssen über ein Kreditinstitut gestellt werden. Da hier bereits eine Vorprüfung erfolgt, sollte der Antragsteller einen fundierten Businessplan vorlegen. Hierzu gehören eine ausführliche Vorhabensbeschreibung, der berufliche Werdegang, die Rentabilitätsvorschau (Umsatz- und Ertragserwartung) sowie der Kapitalbedarfsplan. Fundierte Hilfestellung zur Erarbeitung eines Businessplans bietet die IHK mit der Unternehmenswerkstatt Baden-Württemberg.
Mit einer Schnittstelle zum Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken können die Nutzer der Gründungswerkstatt ihren Finanzierungsbedarf auch direkt, kostenlos und ohne Medienbruch aus dem eigenen Projekt in der Unternehmenswerkstatt an die Bürgschaftsbank übermitteln. Nach Prüfung der Unterlagen und Rücksprache mit dem Projektinhaber leitet die Bürgschaftsbank die Anfrage an die gewünschten Banken weiter. Damit erleichtern die IHKs den Gründern den Weg zu einer Finanzierung ihrer Vorhaben.
Existenzgründungen können durch verschiedene Förderprogramme finanziert werden. Die IHK hilft Ihnen gerne bei der Ausarbeitung eines Finanzierungsplans. Zudem gibt es regelmäßige Finanzierungssprechtage mit der L-Bank und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg.

Die wichtigsten Förderprogramme sind: 

1. Startfinanzierung 80

Im Programm Startfinanzierung 80 werden Vorhaben von Existenzgründern und jungen Unternehmen mit einem Gesamtkapitalbedarf von bis zu 250.000 Euro gefördert. Bei Teamgründungen oder jungen Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern sind auch größere Vorhaben mit einem Kapitalbedarf bis zu eine Million Euro förderfähig. Die zinsverbilligten Förderdarlehen der L-Bank (Höchstbetrag 150.000 Euro je Gründer oder Unternehmer bzw. insgesamt maximal 600.000 Euro) sind zusätzlich mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank in Höhe von 80 % abgesichert. Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel. Das Programm bietet mehrere Laufzeitvarianten. Gefördert werden die Neugründung, die Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung. Die Existenzfestigung wird innerhalb von fünf Jahren nach Gründung oder Übernahme gefördert.

2. Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW)

Die Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Baden-Württemberg (GuW-BW) richtet sich sowohl an Existenzgründer, Betriebsübernehmer und junge Unternehmen als auch an etablierte Unternehmen. Finanziert werden Investitionen aller Art sowie Betriebsmittel. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag liegt in der Regel bei 5 Millionen Euro. Gründer und junge Unternehmen (bis fünf Jahre nach Gründung) erhalten einen zusätzlichen Zinsvorteil.
Bei dem Programm gibt es ein risikogerechtes Zinssystem. Der Zins richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Bonität) des Kreditnehmers sowie der Werthaltigkeit der Sicherheiten, die für den Kredit gestellt werden können. Die Hausbank stuft das Unternehmen in eine Bonitäts- und eine Besicherungsklasse ein und ermittelt daraus die Preisklasse für den Zins. 
Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens ist die Übernahme einer 50 %-igen Kombi-Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank zu besonders günstigen Konditionen möglich. Reicht diese Bürgschaft nicht aus, kann eine Bürgschaft bis zu 80 % bei der Bürgschaftsbank beantragt werden.

3. ERP-Gründerkredit - StartGeld

Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld bietet die KfW Existenzgründern und kleinen Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit Förderkredite zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Finanziert werden bis zu 100 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal 125.000 Euro. Die KfW gewährt eine Haftungsfreistellung in Höhe von 80 %. Der Investitionsbetrag kann über 125.000 Euro liegen, wenn der übersteigende Betrag mit eigenen Mitteln finanziert wird. Ergänzend gibt es mit dem ERP-Förderkredit KMU ein weiteres Finanzierungsangebot.

4. Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit

Existenzgründer, die durch Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts einen Gründungszuschuss der Arbeitsagentur erhalten. 
Bei der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen bestehen. In den ersten sechs Monaten ab der Gründung wird ein monatlicher Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes (ALG I) gewährt. Außerdem werden pauschal 300 Euro monatlich für die soziale Sicherung gewährt. Für weitere neun Monate können 300 Euro pro Monat zur sozialen Sicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.
Für die Gewährung des Gründungszuschusses ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (bspw. IHK) zur Tragfähigkeit der Existenzgründung erforderlich. Hierzu muss eine aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Businessplan), ein Lebenslauf (einschließlich Zeugnisse bzw. Befähigungsnachweise, Qualifikationsnachweise), ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau (auf Monatsbasis mindestens 2 Jahre) vorgelegt werden.

5. Bürgschaften der Bürgschaftsbank

Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen können Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg beantragen. Folgende Vorhaben können gefördert werden:
  • Verbürgung von Förderbankkrediten oder Hausbankdarlehen (beispielsweise zur Finanzierung von Maschinen, Betriebs- und Geschäftsgebäuden, Betriebsmittel, Existenzgründungen);
  • neu eingeräumte Kontokorrent- oder Avalrahmen, darüber hinaus auch Aufstockungen bereits eingeräumter Kreditlinien (jedoch keine Umschuldungen);
  • Kredite zur Auftragsvorfinanzierung; hierzu gehört auch die Verbürgung einer Anzahlung, die einem Unternehmen dann zur Finanzierung eines (größeren) Auftrags voll zur Verfügung gestellt werden kann.
Das Vorhaben muss wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar sein. Bürgschaften können bis maximal 80 % des Kreditbetrages gewährt werden (maximale Bürgschaftsobergrenze 2,0 Millionen Euro). Die Bürgschaftsprovision beträgt in der Regel 1,0 % p. a. vom Kreditbetrag, die Bearbeitungsgebühr 1,0 % aus der genehmigten Bürgschaft. Bürgschaftsvoranfragen können über das Finanzierungsportal ermoeglicher.de der deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.

6. Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte

Im Rahmen der Beratungsförderung des Landes (Beratungsgutscheine Baden-Württemberg) fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
Die Beratungsförderung richtet sich an Personen, die eine selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufnehmen wollen. Hierzu zählen die Neugründung, eine Betriebsübernahme, eine tätige Beteiligung oder eine Gründung im Franchising.
Mit den Beratungsgutscheinen wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch einen Experten gefördert. Beratungsinhalte sind beispielsweise die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans. Die Gründungsberatung und -qualifizierung ist nach Themen, Branchen und Zielgruppen ausgerichtet und besteht aus folgenden Komponenten: 
  • Kostenfreies oder kostengünstiges Basispaket zur Klärung der Geschäftsidee, zur Überprüfung und Beurteilung des Businessplanes, zur Planung der ersten Schritte in die Selbständigkeit, zur Finanzierungsprüfung usw.
  • Kostengünstige Intensivberatung mit kostenreduzierter Eigenbeteiligung zur detaillierten Erarbeitung des Businessplans, zur Erstellung von Marktrecherchen sowie Marketing- und Vertriebskonzepten, Begleitung von Finanzierungsgesprächen, Prüfung von Übernahmevorhaben (Umfang und Kosten sind abhängig vom jeweiligen Projektträger).
Anträge können direkt bei einem der Projektträger der Beratungsförderung gestellt werden. Die IHK fungiert als Erstanlaufstelle und arbeitet bezüglich weiterer Beratungsschritte insbesondere mit dem RKW Baden-Württemberg zusammen. 

7. Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Junge und bereits länger am Markt bestehende Unternehmen werden durch das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung unterstützt.
Die Förderung richtet sich an neu gegründete Unternehmen sowie etablierte Unternehmen und Freie Berufe (weniger 250 Mitarbeiter und max. 50 Mio. € Umsatz oder 43. Mio. € Bilanzsumme). Beratungen vor Gründung eines Unternehmens können nicht gefördert werden. 
Ziel der Förderung ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von KMU zu erhöhen. Auch Unternehmen, die sich in wirtschaftlich angespannter Situation befinden, werden unterstützt. 
Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt 3.500 € bei einem Fördersatz in Baden-Württemberg von 50 Prozent. Der maximale Zuschuss pro Beratung liegt damit bei 1.750 €. Je Unternehmen können mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei pro Jahr und maximal fünf innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie bis 31. Dezember 2026.
Unternehmen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung befinden, müssen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner – bspw. der IHK Heilbronn-Franken - führen. Auch etablierte Unternehmen können ein solches Gespräch in Anspruch nehmen – es ist für alle Antragsteller kostenlos.