28.03.2024
Gewerbeerlaubnisse und Zulassungen
Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass jeder eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen kann, ohne Rücksicht auf Alter, Herkunft oder Ausbildung. Allerdings besteht immer die Verpflichtung, das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde bzw. der Stadtverwaltung anzuzeigen.
Für einige Gewerbe sind Erlaubnisse oder Zulassungen und teilweise auch Nachweise insbesondere der Sachkunde erforderlich. Die Liste ist nicht abschließend - es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Erlaubnisse und Zulassungen werden von der zuständigen Stelle erteilt. Zuständige Stelle kann die untere Verwaltungsbehörde, die IHK, das Regierungspräsidium oder eine andere Stellen sein. In anderen Bundesländern können hiervon abweichende Zuständigkeiten gelten. Nachzuweisen sind i. d. R.:
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
jeweils zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Bescheinigung in Steuersachen
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals
- Auskunft, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
- Fachliche Voraussetzungen
- Sachkundenachweis
- Zeugnis
- Diplom
Gewerbe (Auswahl); Rechtsgrundlage | Persönliche Zu- verlässigkeit |
Sachliche Voraus- setzungen |
Fachliche Voraussetzungen; Anmerkungen, (eventuell zuständige Stelle) |
---|---|---|---|
Altenpfleger; AltPflG
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ja
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nein
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Ausbildung und Prüfung (RP)
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Arbeitnehmerüberlassung; AÜG
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ja
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nein
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(für die Region Stuttgart: Agentur für Arbeit Nürnberg, 90300 Nürnberg)
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Bewachungsgewerbe; § 34 a GewO
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ja
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ja
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IHK-Unterrichtung; s. a. BewachV
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Buchführungshelfer; § 6, Nr. 4 StBerG
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nein
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nein
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drei Jahre hauptberufliche Praxis im Buchhaltungswesen
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Fahrlehrer; FahrlG
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ja
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nein
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Mindestalter 22, Fahrpraxis, Prüfung
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Fahrschulen; FahrlG
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ja
|
ja
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Mindestalter 25, zwei Jahre hauptberufliche Praxis, Lehrgang
|
ja
|
ja
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IHK-Sachkundeprüfung; s. a. KWG und weitere Nachweise (IHK)
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Gaststätten, Hotels; GastG
|
ja
|
ja
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Güterkraftverkehr (ohne Werkverkehr); GüKG
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ja
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ja
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IHK-Fachkundeprüfung
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Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln; § 50 AMG
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nein
|
nein
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IHK-Sachkenntnisprüfung
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Handel mit lebenden Tieren; § 11 TierSchG
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ja
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ja
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Sachkundeprüfung beim VDA/DGHT, Sachkundeprüfung beim BNA |
Handel mit Schusswaffen und Munition; WaffG
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ja
|
nein
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IHK-Fachkundeprüfung
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Immobilienmakler, Bauträger; § 34 c GewO
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ja
|
ja
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s. a. MaBV
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Immobiliardarlehensvermittler; § 34 i GewO
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ja
|
ja
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IHK-Sachkundeprüfung; s. a. ImmVermV und weitere Nachweise (IHK) |
Krankenpfleger, Logopäde, Masseur; KrPflG, LogopG, MPhG
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ja
|
nein
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Ausbildung und Prüfung (RP)
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Krankentransport; RDG
|
ja
|
ja
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Die Genehmigung für den Krankentransport erteilen die Landratsämter und die Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden. |
Pfandleiher; § 34 GewO
|
ja
|
ja
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s. a. PfandlV
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Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten, Aufsteller von; § 33 c GewO
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ja
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(ja)
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IHK-Unterrichtung (Angebot der IHK Reutlingen für alle IHKs in Baden-Württemberg), s. a. SpielV |
Straßenpersonenverkehr (Taxi, Mietwagen, Omnibus); § 2 PBefG
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ja
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ja
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IHK-Fachkundeprüfung Omnibus, Taxi und Mietwagen, (Linienverkehr z. T. RP)
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Versicherungsvermittler, Versicherungsberater; § 34 d Abs. 1 bzw. § 34 d Abs. 2 GewO |
ja
|
ja
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IHK-Sachkundeprüfung und weitere Nachweise wie Vermögensschadenhaftpflichtversicherung / gleichwertige Garantie (IHK)
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Versteigerer; § 34 b GewO
|
ja
|
ja
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s. a. VerstV
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Wohnimmobilienverwalter; § 34 c GewO
|
ja
|
ja
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Weiterbildungspflicht, Vermögensschaden-haftpflichtversicherung (IHK)
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Weiter Infos zu den von der IHK durchgeführten Zulassungsverfahren, Prüfungen und Unterrichtungen erhalten Sie in unserem Leistungsverzeichnis unter der Rubrik “Zulassungs- & Erlaubnisverfahren”.