28.03.2024

Gewerbeerlaubnisse und Zulassungen

Grundsätzlich besteht in Deutschland Gewerbefreiheit. Dies bedeutet, dass jeder eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen kann, ohne Rücksicht auf Alter, Herkunft oder Ausbildung. Allerdings besteht immer die Verpflichtung, das Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt der Gemeinde bzw. der Stadtverwaltung anzuzeigen.
Für einige Gewerbe sind Erlaubnisse oder Zulassungen und teilweise auch Nachweise insbesondere der Sachkunde erforderlich. Die Liste ist nicht abschließend - es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Erlaubnisse und Zulassungen werden von der zuständigen Stelle erteilt. Zuständige Stelle kann die untere Verwaltungsbehörde, die IHK, das Regierungspräsidium oder eine andere Stellen sein. In anderen Bundesländern können hiervon abweichende Zuständigkeiten gelten. Nachzuweisen sind i. d. R.:
  • Persönliche Zuverlässigkeit
    • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
      jeweils zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen
  • Geordnete Vermögensverhältnisse
    • Bescheinigung in Steuersachen
    • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsportals
    • Auskunft, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist
  • Fachliche Voraussetzungen
    • Sachkundenachweis
    • Zeugnis
    • Diplom
Gewerbe (Auswahl); Rechtsgrundlage Persönliche Zu-
verlässigkeit
Sachliche Voraus-
setzungen
Fachliche Voraussetzungen; Anmerkungen, (eventuell zuständige Stelle)
Altenpfleger; AltPflG
ja
nein
Ausbildung und Prüfung (RP)
Arbeitnehmerüberlassung; AÜG
ja
nein
(für die Region Stuttgart: Agentur für Arbeit Nürnberg, 90300 Nürnberg)
Bewachungsgewerbe; § 34 a GewO
ja
ja
IHK-Unterrichtung; s. a. BewachV
Buchführungshelfer; § 6, Nr. 4 StBerG
nein
nein
drei Jahre hauptberufliche Praxis im Buchhaltungswesen
Fahrlehrer; FahrlG
ja
nein
Mindestalter 22, Fahrpraxis, Prüfung
Fahrschulen; FahrlG
ja
ja
Mindestalter 25, zwei Jahre hauptberufliche Praxis, Lehrgang
ja
ja
IHK-Sachkundeprüfung; s. a. KWG und weitere Nachweise (IHK)
Gaststätten, Hotels; GastG
ja
ja
Güterkraftverkehr (ohne Werkverkehr); GüKG
ja
ja
IHK-Fachkundeprüfung
Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln; § 50 AMG
nein
nein
IHK-Sachkenntnisprüfung
Handel mit lebenden Tieren; § 11 TierSchG
ja
ja
Sachkundeprüfung beim VDA/DGHT,
Sachkundeprüfung beim BNA
Handel mit Schusswaffen und Munition; WaffG
ja
nein
IHK-Fachkundeprüfung
ja
ja
s. a. MaBV
ja
ja
IHK-Sachkundeprüfung; s. a. ImmVermV
und weitere Nachweise (IHK)
Krankenpfleger, Logopäde, Masseur; KrPflG, LogopG, MPhG
ja
nein
Ausbildung und Prüfung (RP)
Krankentransport; RDG
ja
ja
Die Genehmigung für den Krankentransport erteilen die Landratsämter und die Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden.
Pfandleiher; § 34 GewO
ja
ja
s. a. PfandlV
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten, Aufsteller von; § 33 c GewO
ja
(ja)
IHK-Unterrichtung (Angebot der IHK Reutlingen für alle IHKs in Baden-Württemberg), s. a. SpielV
Straßenpersonenverkehr (Taxi, Mietwagen, Omnibus); § 2 PBefG
ja
ja
IHK-Fachkundeprüfung Omnibus, Taxi und Mietwagen, (Linienverkehr z. T. RP)
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater;
§ 34 d Abs. 1 bzw. § 34 d Abs. 2 GewO
ja
ja
IHK-Sachkundeprüfung und weitere Nachweise wie Vermögensschadenhaftpflichtversicherung / gleichwertige Garantie (IHK)
Versteigerer; § 34 b GewO
ja
ja
 s. a. VerstV
Wohnimmobilienverwalter; § 34 c GewO
ja
ja
Weiterbildungspflicht,  Vermögensschaden-haftpflichtversicherung (IHK)
Weiter Infos zu den von der IHK durchgeführten Zulassungsverfahren, Prüfungen und Unterrichtungen erhalten Sie in unserem Leistungsverzeichnis unter der Rubrik “Zulassungs- & Erlaubnisverfahren”.