01.12.2020

Etappensieg für Mitgliedsbetriebe

Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) begrüßt den Vorstoß der Wirtschaftsministerkonferenz zur Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags.
Der Impuls hierfür ging von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern und Hessen aus. Die IHK Region Stuttgart, die im BWIHK für Steuerfragen federführende Kammer ist, hatte die Forderung im Vorfeld per Brief an Ministerpräsident Kretschmann und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut herangetragen. „Die Regierungen in Land und Bund haben mit Ausgleich von Umsatzausfällen und dem geplanten Unternehmerlohn bereits vieles auf den Weg gebracht, um den Betrieben in dieser schwierigen Lage zu helfen. Sie können aber noch mehr tun. Beispielsweise sollte die Bundesregierung die Möglichkeit erweitern, dass Unternehmen ihre Verluste in der Corona-Zeit mit den Gewinnen aus vorherigen Jahren über einen längeren Zeitraum hinweg verrechnen können. Das würde auch helfen, die Zahl der Insolvenzen zu begrenzen", sagt Marjoke Breuning, Vizepräsidentin des BWIHK. 
Wegen der teils dramatischen Pandemiefolgen besteht laut BWIHK gerade bei den Unternehmenssteuern sofortiger Handlungsbedarf. Es sei davon auszugehen, dass viele Unternehmen deutlich höhere krisenbedingte Verluste zu verkraften haben. „Die Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags von einem auf mindestens zwei Jahre ist aus unserer Sicht richtig“, betont Breuning. „Viele Länder, die mit Deutschland im Wettbewerb stehen, haben in den vergangenen Jahren die Unternehmenssteuern gesenkt. Wir halten es deshalb für unvermeidlich, dass die Bundesregierung – zumal unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie – gleiche Bedingungen schafft“, schließt Breuning.