10.02.2021
GKV-Spitzenverband empfiehlt erleichterten Stundungszugang für Sozialversicherungsbeiträge
Der GKV-Spitzenverband empfiehlt den Krankenkassen, den vom aktuellen Teil-Shutdown betroffenen Unternehmen/ Betrieben einen (erneuten) erleichterten Stundungszugangs der Beiträge anzubieten.
Voraussetzung hierfür ist, dass vorrangig die bereitgestellten Wirtschaftshilfen einschließlich des Kurzarbeitergeldes genutzt werden. Entsprechende Anträge sind vor dem Stundungsantrag zu stellen.
Detaillierte Informationen sind auf den Seiten des GKV-Spitzenverbandes im Unterpunkt Sozialversicherungsbeiträge zu finden.
Dort ist auch ein Vordruck des Stundungsantrags zu finden.