19.03.2021

Auswirkungen von Corona auf die Gaststättenerlaubnis

Eine einjährige Betriebsschließung kann zum Erlöschen der Gaststättenerlaubnis führen.
Die Betreiber von Gaststätten, insbesondere Diskotheken und Clubs, die aufgrund der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg seit einem Jahr komplett geschlossen bleiben mussten, sollten sich umgehend mit dem für die Gaststättenerlaubnis zuständigen Landratsamt bzw. der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Verlängerung dieser Jahresfrist aus wichtigem Grund zu beantragen.
Der Antrag kann in aller Regel formlos per E-Mail oder Telefon gestellt werden, sofern die Schließung nicht auf andere Gründe als die Pandemie zurückzuführen ist.
Das baden-württembergische Wirtschaftsministerium hat Anfang März 2021 einen entsprechenden Erlass an die Erlaubnisbehörden übermittelt.
Die Rechtsgrundlage findet sich in § 1 des Landesgaststättengesetzes des Landes in Verbindung mit § 8 des Gaststättengesetzes.