19.12.2023

Gebührenordnung

Das IHK-Gesetz ermächtigt die IHKs, für die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen Gebühren zu erheben, bspw. für die Ausstellung von Bescheinigungen bis zur Betreuung von Ausbildungsverhältnissen und die Abnahme von Prüfungen.
Die Erhebung von Gebühren ist in der Gebührenordnung zu regeln, die von der Vollversammlung zu beschließen und von der Rechtsaufsichtsbehörde zu genehmigen ist.
Der entscheidende Teil der Gebührenordnung ist der Gebührentarif, welcher die Gebührenhöhe oder den Gebührenrahmen für die einzelnen Leistungen festsetzt. Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken hat gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBI. I S. 920) folgende Gebührenordnungen beschlossen.