10.04.2015

Finanzstatut

Die IHK Heilbronn-Franken hat zum 1. Januar 2006 vom kameralen Rechnungswesen auf das kaufmännische Rechnungswesen umgestellt. Zu Beginn der Einführung wurde eine Eröffnungsbilanz erstellt.

Grundlage für das kaufmännische Rechnungswesen, welches bundesweit bei allen IHKs angewendet wird, ist das Finanzstatut, welches neben den Regelungen des HGB den Vorgaben des öffentlichen Haushaltsrecht Rechnung trägt. Das Finanzstatut regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans, d.h. die Wirtschaftsführung sowie die Rechnungslegung und die Abschlussprüfung der IHK.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Heilbronn-Franken hat in der Sitzung am 4. Dezember 2014 gemäß §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18. Dezember 1956 (BGBl I, S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBI. I, S. 2749), das in den Anlagen aufgeführte Finanzstatut beschlossen.