27.03.2024

Ausbildereignungsprüfung

Die Ausbildereignungsprüfung ist eine der Voraussetzungen, um als verantwortlicher Ausbilder in einem Unternehmen ausbilden zu können. Grundlage ist die Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.
Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung weist man die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nach. Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung umfasst die Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in den Handlungsfeldern: 
  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
  3. Ausbildung durchführen und
  4. Ausbildung abschließen.
Die AEVO-Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. 
Bevor Sie sich zur Prüfung anmelden gehen Sie auf den unten aufgeführten Link zur Zulassung. Es bestehen keine speziellen Zulassungsvoraussetzungen. Nach der erfolgreichen Zulassung können Sie sich für die Prüfung anmelden. Die Prüfungstermine werden 10 Wochen vor der Prüfung im Anmeldeportal veröffentlicht. Die Prüfung findet monatlich mehrmals statt, ausgeschlossen ist der August. 
Die schriftliche Prüfung wird als Online-Prüfung am PC durchgeführt und es werden aus allen vier Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben gestellt.
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Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden. Bei der praktischen Prüfung stehen keine Auszubildende zur Verfügung!
Benötigte Hilfsmittel müssen vom Prüfungsteilnehmer selbst ausgewählt und mitgebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die praktische Prüfung in üblichen Räumen stattfindet und keine Werkstätten zur Verfügung stehen.
Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Prüfungsleistung im schriftlichen und im praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen und im praktischen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen (mindestens 50 Punkte) erbracht sind.
Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Nach erfolgreich abgelegter Fachwirtprüfung können Sie von der schriftlichen Prüfung befreit werden. In diesem Fall muss dem Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen eine Kopie des Fachwirtzeugnisses beigefügt werden.
Vorbereitungslehrgänge führen Bildungseinrichtungen durch. Über den untenstehenden Link können diese recherchiert werden.
In der Regel finden die schriftlichen Prüfungen an einem Montag und die praktischen Prüfungen an einem Donnerstag oder Freitag statt. 
Den Antrag auf Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen und die Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung können Sie jeweils nur ausschließlich online auf unserem IHK-Anmeldeportal durchführen.